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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 15:32 Titel: Polizisten anzeigen? |
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Hallo,
ich habe eine Frage und da ich Student bin fehlt mir leider das Geld einen Anwalt aufzusuchen.
Gehen wir mal davon aus das jemand von der Autobahn-Polizei angehalten wird und bei einer Routine-Durchsuchung findet die Polizei 2,1 gr Marijuana. Klar da kann man nix machen. Anschließend muss dieser jemand in eine Flasche urinieren, damit die Polizei einen Drogenschnelltest machen kann. Dabei steht der eine Polizist hintendran und beobachtet das ganze. Unser jemand wird mitgenommen da der Test positiv war und bekommt Blut genommen. Ausserdem werden die Personalien inklusive Handynummer aufgenommen. Unser jemand macht kein Geheimnis daraus das er schwul ist und merkt schnell das einer der beiden Polizisten auch schwul ist. Gerade der, der schon hinter ihm auf der Toilette stand. Hier nun meine erste Frage: Darf er das? Ich meine wenn unser jemand eine Frau gewesen wäre hätte er das doch auch nicht gedurft, weil man sonst meinen könnte er würde spannen.
Nachdem das alles rum war sitzt unser jemand abends zu Hause und bekommt plötzlich eine SMS. Und zwar von dem Polizisten der die Handynummer nur aus der offizielen Untersuchung hat. Ist das nicht ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen? Und gibt es eine Möglichkeit das unser jemand dadurch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr unserem Jemand helfen könntet.
Liebe Grüße
Millenier |
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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 18.07.05, 15:43 Titel: |
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Er wird dem jemand schon nichts weggeschaut haben. Hier dem Polizisten etwas vorzuwerfen ist lächerlich und hätte m.E. keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Das Benutzen der dienstlich erlangten Handy-Nummer für private Zwecke ist bedenklicher, aber auch kein Weltuntergang. Evtl. würde der Polizist bei Bekanntwerden der Geschichte eine dienstliche Ermahnung o.ä. erhalten.
Für die Strafbarkeit des jemand hätte das alles jedenfalls keine Auswirkungen.
Für das zu erwartende Strafverfahren wäre ein Anwalt trotzdem hilfreich.
Gruß
mc |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 15:45 Titel: |
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Trotzdem danke schön. Hatte auch nicht erwartet das es was bringt aber man versucht sich ja doch irgendwie an jeden Strohhalm zu klammern. |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 18.07.05, 15:59 Titel: Re: Polizisten anzeigen? |
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Millenier hat folgendes geschrieben:: | Anschließend muss dieser jemand in eine Flasche urinieren, damit die Polizei einen Drogenschnelltest machen kann. |
Niemand muss einen Urintest machen, auch Jemand nicht.
Sollte man als Spediteur eigentlich wissen.  |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 16:05 Titel: |
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Student nicht Spediteur. Aber was wäre wenn ich mich geweigert hätte? Dann hätten sie mich doch so oder so mit auf die Wache genommen und mir Blut abgenommen oder? |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 18.07.05, 16:19 Titel: |
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Wenn man transportiert ist man Spediteur.
Der Besitz von 2,1 Gramm allein bedingen nicht unbedingt eine Blutunteruntersuchung. Zumindest nicht, wenn keine Anzeichen auf akuten Konsum vorliegen. Ob dann eine Blutprobe angeordnet wird (der du widersprechen aber im Gegensatz zum Urintest nicht verweigern kannst), ist von der Polizei zu erwägen.
Nutzt aber im konkreten Fall nix mehr. |
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Klein-Fritzchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 2262
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Verfasst am: 18.07.05, 16:57 Titel: Re: Polizisten anzeigen? |
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Zitat: | Anschließend muss dieser jemand in eine Flasche urinieren, damit die Polizei einen Drogenschnelltest machen kann. Dabei steht der eine Polizist hintendran und beobachtet das ganze. Unser jemand wird mitgenommen da der Test positiv war und bekommt Blut genommen. Ausserdem werden die Personalien inklusive Handynummer aufgenommen. Unser jemand macht kein Geheimnis daraus das er schwul ist und merkt schnell das einer der beiden Polizisten auch schwul ist. Gerade der, der schon hinter ihm auf der Toilette stand. Hier nun meine erste Frage: Darf er das? Ich meine wenn unser jemand eine Frau gewesen wäre hätte er das doch auch nicht gedurft, weil man sonst meinen könnte er würde spannen. |
Er muß es sogar. Er muß sich davon überzeugen, daß der Test korrekt ausgeführt wird. Andernfalls wäre der Test sinnlos.
Um solch eine Peinlichkeit zu vermeiden, hätte man den Test einfach ablehnen können.
Zitat: | Nachdem das alles rum war sitzt unser jemand abends zu Hause und bekommt plötzlich eine SMS. Und zwar von dem Polizisten der die Handynummer nur aus der offizielen Untersuchung hat. Ist das nicht ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen? |
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist das ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, denn der Betroffene hat die Daten ja zu einem anderen Zweck herausgegeben. Das müßte in den Datenschutzbestimmungen des entsprechenden Bundeslandes zu finden sein.
Zitat: | Und gibt es eine Möglichkeit das unser jemand dadurch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann? |
Wie darf ich das verstehen ?
Indem der Polizeibeamte, den Betroffenen "knallen" darf, und dafür die die Unterlagen und Beweismittel für das Strafverfahren beiseite schafft ?
Auf illegale Weise ist alles möglich. Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Zitat: | Aber was wäre wenn ich mich geweigert hätte? Dann hätten sie mich doch so oder so mit auf die Wache genommen und mir Blut abgenommen oder? |
Wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Konsum bestehen, ja. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen! |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 17:18 Titel: |
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Ohje da hast du mich falsch verstanden. Ich dachte dabei natürlich nicht an Sex. Dachte halt sowas in der Art wie Verfahrensfehler oder sowas. Aber das das nix wird hab ich ja schon gehört. |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 17:41 Titel: |
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Achso, was ich ganz vergessen habe zu erwähnen: Als die Polizisten mich zurück zu meinem Auto gefahren haben mussten sie noch zu einem Einsatz und haben mich dann mitgenommen. Wir sind mit Blaulicht durch die Gegend gefahren und ich musste dann die ganze Zeit im Auto warten. Ist denn sowas zulässig? |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 18.07.05, 17:44 Titel: |
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Millenier hat folgendes geschrieben:: | Achso, was ich ganz vergessen habe zu erwähnen: Als die Polizisten mich zurück zu meinem Auto gefahren haben mussten sie noch zu einem Einsatz und haben mich dann mitgenommen. Wir sind mit Blaulicht durch die Gegend gefahren und ich musste dann die ganze Zeit im Auto warten. Ist denn sowas zulässig? |
Mal nebenbei: du bist sicher, dass das auch Polizisten waren? Und auch ein richtiges Polizeiauto?  |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 17:51 Titel: |
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Sorry aber für witze hab ich grad echt keinen Nerv. Glaub mir ich hätte auch nicht erwartet das sowas passiert... |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 18.07.05, 17:59 Titel: |
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Egal, ob der Beamte jetzt gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat oder nicht, das ändert an deinem Verfahren nichts.
Dass der Urintest überwacht wurde, ist normal und vorgeschrieben.
Wenn die Beamten dich mitnehmen, können sie ja nichts dafür, dass sie zu einem Einsatz gerufen werden. Sollen sie diesen dann ablehnen, nur weil sie einen unbeteiligten im Auto haben? Wurdest du denn festgehalten oder hättest du im Prinzip auch aussteigen und heimlaufen können? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 18:07 Titel: |
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Als erstes will ich mal sagen das ich den Polizisten nicht an den Karren fahren will. Ich werd auch über das mit der Handynummer hinwegsehen. Ich hoffe nur die ganze Zeit das es vielleicht doch noch ein Schlupfloch gibt damit ich vielleicht nochmal so davon komme.
Ich war auf dem Polizeirevier an der Autobahn und mein Auto stand bestimmt 15 km weg. Wie hätte ich denn sonst zum Auto kommen sollen? Und sogar der eine Polizist hat zu seinem Kollegen gesagt: "Blaulicht? Mit Probanden im Auto?" |
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Klein-Fritzchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 2262
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Verfasst am: 18.07.05, 18:19 Titel: |
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Millenier hat folgendes geschrieben:: | Achso, was ich ganz vergessen habe zu erwähnen: Als die Polizisten mich zurück zu meinem Auto gefahren haben mussten sie noch zu einem Einsatz und haben mich dann mitgenommen. Wir sind mit Blaulicht durch die Gegend gefahren und ich musste dann die ganze Zeit im Auto warten. Ist denn sowas zulässig? |
Wenn die dabei einen Unfall bauen und Du dann im Rollstuhl sitzt, dann zahlen die Beamten für den Rest ihres Lebens. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.07.05, 19:01 Titel: |
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Millenier hat folgendes geschrieben:: | Ich hoffe nur die ganze Zeit das es vielleicht doch noch ein Schlupfloch gibt damit ich vielleicht nochmal so davon komme. |
Gibt es nicht.
Mal überspitzt gesagt, auch wenn die Beamten Sie noch vergewaltigt und halb tot geschlagen hätten, änderte das auch nichts an der Strafbarkeit Ihres Ursprungshandelns, das unbeachtet etwaiger Verfehlungen der Beamten verfolgt werden wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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