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Nebenkostenabrechnung nach Einspruch

 
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Dom78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 10:36    Titel: Nebenkostenabrechnung nach Einspruch Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand mit folgendem Problem weiterhelfen:

Stellt euch vor, ein Mieter erhält die Nebenkostenabrechnung für ein Jahr fristgerecht Ende Oktober des folgenden Jahres. Diese ist allerdings fehlerhaft, weil sie beispielsweise gespickt ist von offensichtlichen Verstößen gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskosten enthält, die gar nicht enthalten sein dürften. Der Mieter widerspricht daraufhin umgehend der Rechnung und lässt sich dies auch schriftlich bestätigen. Der Vermieter verspricht, alles zu überprüfen und dann eine neue Rechnung zu schicken. Wieviel Zeit hat der Vermieter nach dem Einspruch, eine korrekte Rechnung vorzulegen? Muss der Mieter noch bezahlen, wenn er sie erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Abrechnungszeitraum und ein Dreivierteljahr nach seinem Widerspruch erhält?

Ich freue mich auf eure Hilfe!
Gruß
Dom
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade frisch schlau gemacht: Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren nach Zustellung der (1.) Abrechnung.
Weiterhin darf die korrigierte Abrechnung allerdings nicht höher sein.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Dom78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Susanne! Ist zwar nicht die erhoffte Antwort, aber wenigstens habe ich jetzt Klarheit. Winken
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