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ich habe ein Urteil im Netz gefunden bei dem Provision gezahlt wurde, obwohl der Wohnungsverwalter und der Wohnungsbesitzer dieselbe Person/Firma ist, siehe http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/maklergebuehren%20050523.htm. Aktenzeichen ist az 30 s 12145/04. Die Klägerin bekam die Maklerprovision zurück.
Mein Fall ist ähnlich, habe die Provision leider schon gezahlt und den Beitrag zu spät gefunden. Aber: Der Wohnungsverwalter ist die Firma "XYZ GmbH" und der Wohnungseigentümer heißt -sagen wir mal- "ZYX GmbH". Will meinen es ist klar ersichtlich das die Firmen zusammen gehören. Mir ist auch bekannt das die Geschäftsführer der Verwaltungsfirma diegleichen Herrschaften sind, denen meine Wohnung gehört.
Nach dem Artikel muss der Makler neutral zum Eigentümer sein. Ist das nun bei meinem Fall gegeben oder reichen schon 2 verschiedene Firmierungen aus um einen Anspruch auf Provision zu haben?
Seht ihr eine Chance die Provision zurück zu bekommen oder wäre das vergebene Mühe?
Rein rechtlich gesehen sind die beiden Firmen getrennt. Ob der Umstand ausreicht das die Geschäftsführer die gleichen Personen sind wird ein Gericht im Zweifel klären müssen. Das zitierte Urteil ist eins vom Landgericht, das heisst andere Gerichte sind nicht daran gebunden. Mit anderen Worten das Landgericht in Hamburg kann ganz anders entscheiden als das in München. Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht sollte diese konsultiert werden um eine Beratung durch einen Anwalt zu bekommen. Dieser wird dann den Fall genau betrachten können und weitere Infos geben.
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