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Verfasst am: 20.07.05, 14:47 Titel: Bürgschaft + Selbstauskunft für Kredit
Hallo Forianer,
folgendes Problem:
Ein Freund hat Ende 2001 für ein Privatdarlehen gebürgt und eine Gehaltsabtretung hinterlegt. Mitte 2002 hat er selber einen Bankkredit aufgenommen, dazu online eine Selbstauskunft ausgefüllt.
Dort wurde nach Verbindlichkeiten gefragt ... die gab es zu der Zeit nicht.
Nach Bürgschaften und Abtretungen wurde nicht gefragt und somit auch nichts angegeben.
Nun nimmt der Abtretungsinhaber den Bürgen in die Pflicht, da der Darlehensnehmer nicht zahlt, die Abtretung wurde offen gelegt und wird auch vom Arbeitgeber bedient.
Wie das Leben so spielt, kann nun auch der Bürge den Verpflichtungen seiner Bank gegenüber nicht mehr nachkommen und die werden nun in naher Zukunft ihre Abtretung offen legen.
Kann dem Freund nun irgendetwas "angehängt" werden?
z.B. ein Kreditbetrug oder Erschleichung, weil er die Bürgschaft/Lohnabtretung nicht angegeben hat?
Der Darlehensnehmer kann seine Gehaltszahlungen ja nicht mehrfach an verschiedene Banken abtreten, es könnte durchaus sein, dass die sauer darauf reagieren und versuchen werden, ihm einen Kreditbetrug anzuhängen, wenn er nicht mehr zahlen kann.
Der Darlehensnehmer kann seine Gehaltszahlungen ja nicht mehrfach an verschiedene Banken abtreten ...
hmm ... warum nicht?
Der Darlehensnehmer ist Beamter auf Lebenszeit und das Einkommen also relativ sicher.
Es ging jetzt eigentlich auch nur um die Frage nach dieser Selbstauskunft ... die wurde vom Darlehensnehmer weder unterschrieben, noch ist im gefolgtem Kreditvertrag ein Hinweis darauf, dass diese Selbstauskunft Vertragsgegenstand ist. Auch wurde nirgends eine Frage nach Bürgschaften und/oder Abtretungen gestellt.
Dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass strafrechtlich nichts passieren kann, oder?
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