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Verfasst am: 20.07.05, 15:21 Titel: Wohnung gemeinsam gemietet, eine Partei will ausziehen.
Hallo Leute! Erstmal großes Lob an euer Forum. Hier mein Problem.
Ich habe mit einem Kommilitonen von einem Jahr eine Wohning gemiete. Hab jetzt ein besseres Angebot und will ausziehen. Falls kein Nachmieter gefunden wird, würde die gesamte Miete an ihn anfallen. Kann er mir rechtlich was?
Vielen Dank für eure Mühe,
Viktor
Ausziehen können Sie selbstverständlich, allerdings haften Sie nach wie vor für die Miete.
Wenn der Vertrag gemeinsam unterschrieben wurde, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden - es sei denn, der Vermieter ist damit einverstanden, daß nur einer der beiden Mieter ausscheidet.
Wenn beide Mieter im Mietvertrag als Hauptmieter stehen kann einer alleine nicht kündigen. Es kann nur gemeinsam gekündigt werden. Der Mieter kann zwar ausziehen dennoch entbindet ihn das nicht von den Pflichten des Mietvertrags (wie Miete zahlen, Renovierungen durchführen usw.). Ein Nachmieter stellen geht nur wenn dies vertraglich geregelt ist oder dem alle Vertragspartner (beide Mieter und VM) zustimmen. Ebenso kann ein Mieter aus dem Vertrag gestrichen werden wenn dem alle Vertragspartner zustimmen, was aber unwahrscheinlich ist da der VM dabei den kürzeren zieht und daher nicht zustimmen wird.
Ob es einen Anspruch des verbleibenden Mieters gegenüber den Ausziehenden gibt hängt von dem Vereinbarungen die getroffen wurden ab. Der VM kann sich z.B. bei ausbleibender Mietzahlung an einen der beiden Mieter halten und von diesem die Miete einklagen.
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