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RENOVIERUNG bei AUSZUG ?!

 
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DEKAN
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 192

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:03    Titel: RENOVIERUNG bei AUSZUG ?! Antworten mit Zitat

Wer hat Ahnung wie es sich hier konkret verhält ???

Ein Mietvertrag sieht vor, daß bei EINZUG eine Renovierung erforderlich ist. Nicht bei Auszug.

Herr A mietet diese Wohnung an. Er renoviert diese vollständig, gründlich und fachmännisch. Aus beruflichen Gründen muss Herr A nach 6 Monaten wieder ausziehen.

Frau B mietet die Wohnung an und übernimmt diese in dem frisch renovierten Zustand von Herrn A.

Frau B zieht nach 3 Jahren ebenfalls aus.

Frage:

1.) Muss Frau B renovieren ?

2.) Gilt der Einzug von Frau B nach 6 Monaten in die frisch renovierte Wohnung als "renoviert" oder "nicht renoviert" eingezogen ?

Hintergrund:

- Der Eigentümer erwartet eine Renovierung bei Auszug. Nebenvereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form wurden nicht getroffen.

Wäre schön wenn jemand hier einen Erfahrungswert hätte oder kompetente Auskunft geben kann.

Grüsse, DEKAN
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Frau B sollte in Ihren Mietvertrag schauen.

Wenn dort nichts von Schönheitsreparaturen steht, muß sie auch keine ausführen.
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