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mal angenommen, jemand zieht in eine wohnung ein, und die stinkt nach katzenurin.
ok, vermieter hat teppich entfernt, laminat gelegt und es stinkt immer noch. mieter spricht mit vermieter, der sagt, kein problem, wir besorgen reinigungsdienst.
so, der reinigungsdienst sagt z.b. er kann was versuchen, allerdings muß raum 4 wochen gelüftet werden (blanker esstrich im raum, d.h. nicht benutzbar) und ob es dann weg ist, kann man nicht sagen, mann soll ihn in 4 wochen nochmal anrufen, vielleicht das ganze nochmal. informationen bei diversen anderen firmen ergaben, der esstrich müsse raus. d.h. die aktion des jetzigen reinigers ist nicht sehr vielversprechend. der mieter müßte mindestens die nächsten 4 wochen zwischen kartons leben (da 3. zimmer+großes bad nicht benutzbar)mit der option, auf nochmals 4 wochen.
frage: ab wann wäre z.b. katzenuringestank ein fristloser kündigungsgrund? was müste man rein allgemein und theoretisch dabei beachten? wären diese umstände kein grund zur fristlosen kündigung? wie hoch könnte ggf. eine mietminderung ausfallen (abgesehen von reiner qm² zahl, wegen ärger ect.)
danke
Das haben wir auch gehört. mehrere gebäudereinigungsdienste sagten, da hilft nur esstrich raus. das bedeuted, falls ein vermieter sowas überhaupt macht, weitere 4 wochen ohne zimmer und bad(da essrtrich trocknen muss). wäre sowas für den mieter zumutbar? und wonach richtet sich die stärke von gerüchen?was muss man bei fristloser kündigung beachten?
In der Wohnung unter mir lebt seit Jahren eine Katze, die niemals raus kommt. Wenn dort die Abschlusstür zum Treppenhaus auf- und zugemacht wird, stinkt das ganze Treppenhaus, inzwischen ist durch das Gemäuer der Katzengeruch in meiner Wohnung zu merken und ich weiß nicht, wie ich das rauskriegen kann. Lüften tue ich genug, aber der Gestank kommt immer wieder durch, vielleicht könnte mir hier jemand einen Rat geben?
Verfasst am: 23.07.05, 08:25 Titel: Katzengeruch durch Unsauberkeit?
Habe selbst 2 Katzen, die in der Wohnung leben. Bei mir stinkt es nicht! 1. muss eine im Haus lebende Katze immer sterilisiert oder kastriert sein, damit sie keine Marken setzt und 2. 2 x am Tag sollte man das Katzenclo schon sauber machen!!!!
Wenn der Geruch so gravierend ist sollten Sie der Hausverwaltung Bescheid geben, dass dem Tierhalten eine Auflage erteilt wird - evtl. muss er ausziehen!
Zum ersten Bericht gilt immer eine fristlose Kündigung wird wirksam, wenn ein Leben in dieser Wohnung unzumutbar ist. In Ihrem Fall ist es so - wie ja die Gutachter bereits festgestellt haben - Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie 3 Wochen im Hotel wohnen möchten, dies ist meiner Meinung nach schon unzumutbar zumal der Erfolg der Reinigung nicht gesichert ist - Mein Tip: Kündigen Sie fristlos, lassen Sie sich dies vom Vermieter gegezeichnen - sonst per Einschreiben! oder Übergabe unter Zeugen und suchen Sie sich dann eine neue Wohnung!
Gruß
Juliane
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