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Kündigung der Mietwohnung

 
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baziek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 21:51    Titel: Kündigung der Mietwohnung Antworten mit Zitat

Hallo,

wegen neuer Job muss ich meine Wohnung bis 3 August kündigen. Leider kann ich derzeit meinen Mieter nicht erreichen (wahrscheinlich ist er im Urlaub). Ich befürchte ich schaffe es nicht vom 3 August. Wie kann ich diesen Problem lösen? Muss ich dem Mieter die schriftliche Kündigung persönlich überreichen oder reicht es wenn ich ihm das (als Normalbrief oder Einschreiben) zuschicke?

Danke im Voraus
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es reicht wenn die Kündigung bis zum 3 August zugegangen ist. Sprich das die Kündigung im Machtbereich des Empfängers ist. Per Einwurfeinschreiben (nicht mit Rückschein) kann man den Zugang des Briefes sicher stellen. Den Inhalt sollte am besten der Postangestellte zu lesen bekommen und dann quittieren das er gesehen hat wie der Inhalt in dem Brief verschwindet und dann verschickt wurde.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Einwurfeinschreiben:
Der Zugang liegt vor, weil nach der Verkehrsanschauung anzunehmen ist, das er seinen Briefkasten täglich leert. Der Auslieferungsbeleg hat aber nur begrenzte Beweiskraft. Mit ihm wird im Sinne des § 418 ZPO durch öffentliche Urkunden lediglich bewiesen, das die Sendung im Hausbriefkasten bzw. Postfach eingeworfen wurde. Dies reicht aber für die Annahme des Zugangs in der Regel aus. Interessant ist die Frage des Zugangs im Mietrecht bei allen Willenserklärungen, wie zum Beispiel bei Kündigungen oder Mieterhöhungserklärungen, mit denen der Lauf von Fristen in Gang gesetzt wird.
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Soweitweg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::

Den Inhalt sollte am besten der Postangestellte zu lesen bekommen und dann quittieren das er gesehen hat wie der Inhalt in dem Brief verschwindet und dann verschickt wurde.


Nur mal interessenhalber: Hat das schon mal einer geschafft?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter/VM muss nachweisen das die Kündigung zugegangen ist. Mit dem Einwurfeinschreiben kann er anhand der Quittung nur den Zugang des Briefumschlags beweisen nicht den Inhalt. Wenn der VM/Mieter behauptet er hätte einen leeren Briefumschlag bekommen wie soll der Mieter/VM nachweisen das dem nicht so war. Dann steht Aussage gegen Aussage.
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Soweitweg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn der VM/Mieter behauptet er hätte einen leeren Briefumschlag bekommen wie soll der Mieter/VM nachweisen das dem nicht so war. Dann steht Aussage gegen Aussage.


Ob dies in der Praxis tatsächlich von Bedeutung sein wird, lasse ich mal dahingestellt. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob tatsächlich schon einmal jemand einen Postbeamten oder -angestellten dazu bewegen konnte, den Inhalt eines Schreibens, dessen anschließendes Eintüten und die ordnungsgemäße Aufgabe zum Versand zu protokollieren.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Praxis: Zeugen suchen. Dieser liest den Text, tütet ihn ein, gibt ihn als besagte Einschreiben auf.

Mit der Behauptung eines leeren Umschlags steht eine Untersuchung wegen Prozessbetrugs einer der beiden Seiten im Raum.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

# TE

Muß das nicht VERmieter in Ihrem Beitrag heißen ? Sie sind doch der Mieter oder etwa nicht ?
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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Bewohner
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

questionable content hat folgendes geschrieben::
Praxis: Zeugen suchen. Dieser liest den Text, tütet ihn ein, gibt ihn als besagte Einschreiben auf.


Besser: Zeugen suchen, dieser liest den Text und ist dabei, wenn man den Brief selbst in den Briefkasten des Empfängers wirft.

Liebe Grüße
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bewohner hat folgendes geschrieben::
Hallo,

questionable content hat folgendes geschrieben::
Praxis: Zeugen suchen. Dieser liest den Text, tütet ihn ein, gibt ihn als besagte Einschreiben auf.


Besser: Zeugen suchen, dieser liest den Text und ist dabei, wenn man den Brief selbst in den Briefkasten des Empfängers wirft.

Liebe Grüße


Wenn man in Reichweite wohnt. Wobei auch hier gilt: Lesen, eintüten, einwerfen durch den Zeugen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
# TE

Muß das nicht VERmieter in Ihrem Beitrag heißen ? Sie sind doch der Mieter oder etwa nicht ?


Vermute ich auch. Ansonsten ergibt der ganze Thread keinen Sinn.
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