Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.07.05, 14:41 Titel: Haftung bei Kreditkartenmissbrauch
Auf dem Postweg sind sowohl meine von meinem Kreditinstitut neu ausgestellte Kreditkarte wie auch die zugehörige PIN-Nummer gestohlen worden, d. h. ich habe
die entsprechenden Briefe nicht erhalten.
Mit der Kreditkarte wurden (mindestens) 2 x 500 Euro missbräuchlich abgehoben.
Nach Feststellung dieses Missbrauchs habe ich die Karte sofort sperren lassen und Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Wer haftet für den entstandenen Schaden von (mindestens) 1000 Euro?
Die Kreditkartengesellschaft haftet, da diese das Versandrisiko für die Kreditkarte und das PIN-Heft trägt.
Der Betrogene sind in so einem Fall aber nicht Sie, sondern die Kreditkartengesellschaft.
Wenn Sie also die Zahlung verweigern, muss die Kreditkartengesellschaft Ihnen nachweisen, dass Sie die entsprechenden Zahlungen/Barabhebungen selbst getätigt haben.
Ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Ich erlaube mir, zwei Nachfragen zu stellen:
Ist für das Verweigern der Zahlung der mißbräuchlich abgebuchten Beträge eine bestimmte Form zu wahren, und falls ja, wie sieht diese aus? In meinem Brief an das Kreditinstitut habe ich lediglich darum gebeten, die Beträge zu stornieren, weil ich für das Abheben des Geldes nicht verantwortlich bin.
Ist es angebracht, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückzuziehen, da ich nicht der Betrogene bin?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 25.07.05, 09:35 Titel:
buckdanny hat folgendes geschrieben::
Ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Ich erlaube mir, zwei Nachfragen zu stellen:
Ist für das Verweigern der Zahlung der mißbräuchlich abgebuchten Beträge eine bestimmte Form zu wahren, und falls ja, wie sieht diese aus? In meinem Brief an das Kreditinstitut habe ich lediglich darum gebeten, die Beträge zu stornieren, weil ich für das Abheben des Geldes nicht verantwortlich bin.
Ist es angebracht, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückzuziehen, da ich nicht der Betrogene bin?
Wenn das Ganze über eine Einzugsermächtigung gelaufen ist, gehe zu Deiner Bank und sie sollen den/die Betzrag zurückbuchen. Später kannst Du dich mit der Kreditfirma aueinander setzen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.