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Verfasst am: 25.07.05, 18:49 Titel: Gartenarbeiten bis wann möglich ?
Herr A. war eben im Garten tätig, und hat Holz gesägt.
So ca. zwischen 19 Uhr und 19.30 Uhr
Es trat eine Nachbarin vom angrenzendem Grundstück an den Zaun, und forderte unverzüglich die Arbeiten einzustellen. Man dürfte das nur von 7 - 19 Uhr .
Wie ist da die Rechtslage, meines Wissens dürfte man bis 20 Uhr Rasen mähen etc.
Handrasenmäher ohne Motor unterliegen keiner Beschränkung
Motorrasenmäher werden unterschiedlich qualifiziert, wobei Entscheidungskriterium die erreichte Dezibelzahl der einzelnen Mäher ist:
Rasenmäher mit weniger als 60 Dezibel
dürfen außer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr an jedem Tag betrieben werden.
Andere Motorrasenmäher
dürfen an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen von 19 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden.
Zusätzlich dürfen diese Geräte mit bis zu 3 Kilowatt dann nicht mehr als 68 Dezibel, Geräte über 7 Kilowatt nicht mehr als 77 Dezibel erzeugen.
Sollte sich der eifrige Gärtner nicht an diese Grenzwerte halten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die das Einschalten der Polizei rechtfertigen würde. Also, Rasenmähen ja, aber bitte auf die Uhrzeit achten
Kommt also wohl darauf an, wie laut die Säge ist.
Achtung - hier gilt nicht nur (Bundes-)Immisionsschutzrecht, sondern auch Gemeinderecht. Und diese Satzung kann zusätzlich auch weitere Ruhezeiten vorschreiben...
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