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Verfasst am: 05.08.05, 08:50 Titel: Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO
Wenn ein Amtsrichter aus welchen Gründen auch immer einen völlig sinnlosen Beschluss über die Einstellung einer eventuellen Zwangsvollstreckung mit Sicherheitsleistung nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst, gibt es hier nur die Verfassungsbeschwerde, da § 707 ZPO ausdrücklich sagt ,dass eine Anfechtung nicht stattfindet?
Verfasst am: 05.08.05, 14:41 Titel: Re: Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO
der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Amtsrichter aus welchen Gründen auch immer einen völlig sinnlosen Beschluss über die Einstellung einer eventuellen Zwangsvollstreckung mit Sicherheitsleistung nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst, gibt es hier nur die Verfassungsbeschwerde, da § 707 ZPO ausdrücklich sagt ,dass eine Anfechtung nicht stattfindet?
" ... nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst ..." - da gibt es höchstens die Nichverfassungsbeschwerde - auch genannt Gegenvorstellung _________________ gloriaD
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