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ich habe Ende Mai eine schriftliche Mieterhöhung erhalten. Da ich nicht gewillt bin die erhöhte Miete für die Wohnug zu bezahlen, habe ich fristgemäss im Juni zum 30.9.05 gekündigt. Meine Vermieterin will aber trotzdem ab dem 01.08.05 die erhöhte Miete haben, obwohl ich aus diesem Grund die Wohnung gekündigt habe. Ich bin der Meinung, da ich die Mieterhöhung nicht akzeptiert habe und gekündigt habe, der alte Vertrag mit dem alten Mietzins gültig ist und ich nicht mehr bezahlen muss. Liege ich damit richtig? Vielen Dank für eure Hilfe.
Die häufigste und willkommenste Möglichkeit ein Mietverhältnis kurzfristig zu kündigen besteht bei Mieterhöhungen im Vergleichsmietenverfahren. Sie sind berechtigt bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Zugang des Mieterhöhungsverlangens folgt, für den Ablauf des übernächsten Monats (nur zu diesem Termin) zu kündigen. Die Mieterhöhung tritt dann nicht in Kraft. Beispiel: Zugang der Mieterhöhung am 10. Juni 1998; Kündigungsbefugnis bis 31.08.1998 mit Wirkung zum 31.10.1998.
Allerdings haben Sie ja nicht von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, sondern fristgerecht gekündigt - von daher denke ich schon, daß der erhöhte Mietzins fällig ist.
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