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Verfasst am: 27.07.05, 11:29 Titel: 2400er durch Vergleichsverhandlungen NEBEN gerichtl Verf.?
RA A nimmt B auf 100.000 in Anspruch und klagt, ohne vorher eine außergerichtliche Tätigkeit entfaltet zu haben. Als das gerichtliche Verfahren läuft, meldet sich der RA der B und nimmt mit A Vergleichsverhandlungen auf, die allerdings scheitern. Kann RA A nun von B noch eine außergerichtliche Gebühr gem. Nr 2400 verlangen (natürlich angerechnet)?
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