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Stellungnahme schriftlich?

 
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 05:08    Titel: Stellungnahme schriftlich? Antworten mit Zitat

ich lebe mit der Kindsmutter getrennt. ein Kind lebt bei mir , 2 bei Ihr. Durch Gericht wurde eine Besuchsvereinbarung getroffen. Trotzdemist der fast Wöchentliche Besuch bei meiner Anwältin unumgänglich , weil es Probleme gibt. Dich die gegenseite ist sehr Sprach faul.
Bisherige anfragen von uns an die gegenpartei( Anwalt) , wurde von der RÄ nur mit kurzen Knappen Worten beantwortete. Dieses mal war es sogar so, das sie die Antworten auf die Vielen Fragen und angebote nur Mündlich ( telefonisch) dargelegt wurden. Ist das denn rechtens? Wir haben doch jetzt garnichts in der hand was sie antwortete. Bzw. find eich es einfach nicht in Ordnung, das wir nur am telef,.abgespeist werden.
Wie sind da die Richtlinien??
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Aber scheinbar scheinen die Grundlagen doch geklärt. Es gibt eine Besuchsregelung an die sich die Beteiligten (und damit meine ich nicht die Anwälte) gefälligst halten sollen und gut is.....

Warum muss man also der gegnerischen Anwältin wöchentlich Schreiben mit Fragen zukommen lassen? Will man die damit ärgern oder nerven? Einen Sinn kann ich hierin nicht erkennen. Und als betroffene Anwältin hätte ich wohl auch keine Lust, wöchentlich viel Zeit mit sowas zu verschwenden.

Gruß
mc
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AkteX13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

soory aber ich wollte lediglich wissen, ob es richtlinien gibt, wenn die eine Anwaltspartei Briefe schreibt, ob die andere Partei Schriftlich oder telefonisch reagieren muss!

Die einzelheiten warum wöchentlich geschrieben wird, ist eine lange Geschichte, es geht aber in erster Linie um die Kinder die vernachlässigt werden....

ich denke mehr muss ich nicht sagen,
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

AkteX13 hat folgendes geschrieben::
soory aber ich wollte lediglich wissen, ob es richtlinien gibt, wenn die eine Anwaltspartei Briefe schreibt, ob die andere Partei Schriftlich oder telefonisch reagieren muss!


Nö. Der Anwalt muß sogar überhaupt nicht reagieren (solange er durch Nichtreaktion seinem Mandaten keinen Rechtsnachteil zufügt).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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