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1. ja
2. um das festzustellen, müssen Sie ja erstmal rein, und das dürfen Sie nicht ohne den Gerichtsvollzieher. Ausnahme: Es scheint nach Gas - falls vorhanden - aus der Wohnung zu riechen oder Sie und möglichst ein weiterer nicht familienangehöriger Zeuge hören Wasser plätschern, da darf man natürlich zur Verkehrssicherung mal nachschauen
3. ja, das Mietverhältnis ist ja nun durch Urteil beendet.
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