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Kündigungsfrist nach Mietvertragsveränderung

 
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xen
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 07:06    Titel: Kündigungsfrist nach Mietvertragsveränderung Antworten mit Zitat

hallo

folgende problematik: ich bin mieter einer wohnung, wohne dort seit 15 jahren. habe mich vor 4 jahren von meiner parterin getrennt. da meine damalige partnerin im mietvertrag stand, habe ich einen neuen mietvertrag mit meinen vermieter vereinbart, in dem nur ich stehe. gelten für die kündigungsfrist nur die 15 jahren "bewohung" oder die 4 jahre für den aktuellen vetrag?!

vielen dank für eure hilfe

xen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Zeitpunkt der Überlassung des Wohnraums und nicht nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Für den Mieter sollte die Kündigungsfrist, zumindest soweit nicht Verlängerungen um einen jeweils festen Zeitraum vereinbart ist, immer 3 Monate sein.
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xen
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

danke für die info:

das heisst, ich habe die kündigungsfrist für die 15 jahre und nicht die von den 4 jahren, im vertrag steht dazu nämlich 3 monate bei weniger als 5 jahre.

es geht darum, dass mich der vermieter kündigen will und das mit den den 3 monaten aufgeführt hat, weil das unser derzeit geltender vetrag ist und nicht der vorangegangene...

vielen dank für eure hilfe


xen
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn Sie in dem alten Mietvertrag als Mitmieter aufgeführt sind. Wenn damals nur Ihre Partnerin drin stand, haben Sie Pech.
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xen
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ich stand da mit drin Winken

dann gelten also die fristen fpr 15 jahre...

puh

danke
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