Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.07.05, 16:33 Titel: Unfall im Ausland
Hallo,
Unfall in Italien zwischen einem deutschen Fahrzeug und einem italienischen Fahrzeug (Verursacher):
kann man Ansprüche wegen entgangener Urlaubstage geltend machen (Aufenthalt im Krankenhaus)? Wenn ja, wie hoch sind die Ansprüche und wo gibt es §§ oder Refelungen dazu?
Verfasst am: 01.08.05, 09:02 Titel: Re: Unfall im Ausland
scot hat folgendes geschrieben::
Unfall in Italien
Ich glaube, dann gilt italienisches Recht. Da würde ich an Ihrer Stelle wohl einen Anwalt konsultieren. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Prinzipiell ist jeder, der Drittenn Schäden fahrlässig oder vorsätzlich zufügt, unbegrenzt haftbar zu machen (§823 BGB).
Ich wüsste in dem Fall nur nicht, wie und in welcher Höhe man den entgangenen Urlaub materiell entschädigen könnte. Auch da wird ein Anwalt sicher weiterhelfen können (Stichwort Gerichtsurteile). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.