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recht.de :: Thema anzeigen - Baufinanzierung eines Ehepaares (Negativer Schufa eintrag)
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Baufinanzierung eines Ehepaares (Negativer Schufa eintrag)

 
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Kirchmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 18:46    Titel: Baufinanzierung eines Ehepaares (Negativer Schufa eintrag) Antworten mit Zitat

Hallo,

Eine Ehepaar möchte gerne Eigentum erwerben.
Er ist hauptverdiener, sie nur Schülerin, es gibt 3 Kinder im Haushalt.
Nun würde der Ehemann als Alleiniger Verdiener auch der Alleinige Kreditnehmer sein, die Frau soll ganz aus dem Kredit weggelassen werden, da sie in der Insolvenz ist, ausserdem hat sie keinerlei Einkünfte.

Die Bankberaterin meinte, dies wäre bei einer Finanzierung kein Problem da er als alleiniger Kreditnehmer gilt, es müßte auch keine Bürgschaft oder ähnliches übernommen werden.

Nun gibt es so leise Zweifel an dem was sie erzählt hat, so was hat der Ehepaar bis dato noch nicht gehört, beide sind bisher davon ausgegangen dass beide, egal ob Arbeitsnehmer oder nich,t Kreditnehmer sind und auch beide den Vertrag unterschreiben müßen.

Die Insolvenz wurde noch vor der Ehe eröffnet.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus?

Vielen dank
Kirchmaus
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er für sich genommen hinreichend kreditwürdig ist - was bei Baufinazierungen i.d.R. umschließt, dass hinreichend Sicherheiten vorhanden sind/geschaffen werden - gibt es keinen vernünftigen Grund, die Ehefrau als Bürgin oder Mit-Darlehensnehmerin heranzuziehen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wenn er für sich genommen hinreichend kreditwürdig ist .. gibt es keinen vernünftigen Grund, die Ehefrau als Bürgin oder Mit-Darlehensnehmerin heranzuziehen.


Übelmeinende Bänker wünschen sich eine Bürgschaft/Mitantragstellung des Ehepartners, um Vermögensverschiebungen zwischen den Eheleuten zu verhindern.

Von daher gibt es schon die eine oder andere Bank, die auf beiden Eheleuten in der Haftung besteht (und im gegebenen Fall die Finanzierung wohl ablehnen würde).

Schön, dass diese Bank das anders sieht. Dennoch: Auf keinen Fall beim Notar unterschreiben bevor nicht eine Finanzierungsbestätigung der Bank schriftlich vorliegt.
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