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Wie flächenabh. Nebenkosten umzulegen?

 
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 11:37    Titel: Wie flächenabh. Nebenkosten umzulegen? Antworten mit Zitat

Nach welcher Fläche sind flächenabhängige Nebenkosten umzulegen? Nach der Nutzfläche oder der Wohnungsfläche? Unterschied zwischen beiden ist der Balkon, denn der gehört zur Hälfte zur Wohnungsfläche, aber nicht zur Nutzfläche.
Die Berechnung der Heizkosten macht natürlich nur bezüglich der Nutzfläche Sinn (da der Balkon ja nicht geheizt wird), aber wie ist das bei Gebäudebrandversicherung, Grundsteuer, Gebäude-Leitungsw.-Vers., Haftpflichtversicherung, Vers. Sturm+Hagel und Hausbeleuchtung?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abrechnung erfolgt nach der Wohnfläche.

Aber der Balkon zählt im Regelfall nicht 1/2, sondern nur 1/4!
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