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Wasserschaden

 
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 10:31    Titel: Wasserschaden Antworten mit Zitat

Der Übermieter meiner Oma hat einen Wasserschaden verursacht wodurch ein Schaden bei meiner Oma entstanden ist (Tapete, Decke). Die Wohngesellschaft kommt für den Schaden auf. Kann meine Oma selbst eine Malerfirma oder ähnliches beauftragen oder muß dies die Wohngesellschaft auch tun?

Lieber wäre uns, die Wohngesllschaft zahlt und meine Oma sucht sich selbst jemanden der ihre Wohnung renoviert. Sie hat bei der Renovierung besondere Wünsche und zudem sollte ohnehin in nächster Zeit renoviert werden.
Bein einem Um-/Auszug ist das ja auch nicht anders.

Vielen Dank!

WBine
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte man die Wohngesellschaft fragen ? Nur sie können entscheiden wer oder wie, sie zahlen ja auch schließlich dafür.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:27    Titel: unsinn... Antworten mit Zitat

Moien,

ich würde dies vorab mit dem Eigentümer klären!

sicherlich kann der Mieter entscheiden wen er beauftragt - allerdings kann er dann auf einem Teil der Kosten hängenbleiben!

Wenn der Vermiieter einen Kostenvoranschlag einholt kann der Mieter entscheiden ob er diese Firma dies machen läßt oder selbst eine Firma sucht und sich den Nettobetrag des Kostenvoranschlages auszahlen läßt.

Gruß

Bernd
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Es geht eben darum, dass meine Oma ein Pflegefall ist und wir innerhalb der Familie diese Renovierung durchführen möchten. Eine (Fremd)-firma wäre ihr zuviel.
Zudem möchten schon gerne wir entscheiden wer diese Arbeiten durchgführt. Die Gesellschaft trägt eh die Kosten daher kann es auch egal sein wer diese ausführt.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:08    Titel: irrtum Antworten mit Zitat

Hi,

sorry, hab mich da etwas mit den Fakten verwurschtelt.....

da die Gesellschaft Eigentümer ist kann sie natürlich bestimmen wenn sie will! allerdings dürften die froh sein, wenn sie rel. wenig Arbeit damit haben!

Also einfach vorab klären, denn ohne deren Wissen wird es gefährlich!

Lasst euch schriftlich bestätigen, daß ihr euch um die Angelegenheit kümmert und die Gesellschaft die kosten übernimmt, denn alles was ihr beauftragt müßt ihr ja auch bezahlen und wenn die Gesellschaft sich dann querstellt kanns schwierig werden das komplette Geld zurückzubekommen!

Gruß

Bernd
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