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mal ne allgemeine Frage....
Wenn beim Amtsgericht ein Urteil ergeht, dieses Urteil anerkannt wurde und auch Vollstreckt wurde, einem aber nie die Unterlagen ausgehändigt wurden (gelber Brief kam nie an) , kann man sich dann diese Unterlagen zu solch einem bestimmten Fall beim Amtsgericht "einsehen" oder ggf. sogar kopieren???
Auf Antrage durfte ich beim Sozialgericht die Akten einsehen und Kopien fertigen. Jede Kopie mußte natürlich bezahlt werden. Meiner Ansicht nach muss dies auch bei einem Amtsgericht möglich sein.
Was ist das für ein gelber Brief?
Schreiben Sie einfach an das Gericht und bitten um Übersendung einer Urteilsabschrift (Aktenzeichen angeben!). _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Oder auch;
es braucht keine Bitte drin zu sein,
sind doch Beamte
(also, meine Erfahrungen sind in Bezug auf Behörden, dass grundsätzlich das Schreiben von Wörtern wie "Bitte", und ähnliche, eher nicht so gut sind; eher "Forderungen" im Sinne von "binnen fünf Tagen", etc.)
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sachen
X./.X Az.
bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.
Unterschrift;
bzw.
Sie können einfach zur Geschäftsstelle,
dort die Prozessakte ansehen (BPA nicht vergessen) und ggfsl. Kopien anfertigen lassen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sachen
X./.X Az.
bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.
ich finde das viel zu lasch formuliert. Sie sollten keinesfalls auf diverse Drohungen (Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition, Beschwerde beim Justizminister, bzw. Bundeskanzler, Sitz- und Hungerstreik vor dem Gerichtsgebäude) verzichten, sollte das Fax nicht sofort eintrudeln. Aber hoppla!
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