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Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Kirchheim unter teck
Verfasst am: 05.08.05, 12:08 Titel: Wer kommt für sicherheitsbedingte Umbauten am Mietobjekt auf
Ein Gewerbetreibender mietet Geschäftsräume an, um in diesen Geschäftsräumen sein Gewerbe zu betreiben. Das Bauordnungsamt prüft die Geschäftsräume und stellt fest, dass für einen Kundenbetrieb ein Notausgang notwendig ist und macht die Installation eines Notausgangs zur Auflage. Der Vermieter installiert in den vom Bauordnungsamt vorgegebenen Bereich eine billige Notausgangstür (Wärmedämmung gleich Null, Türverriegelung ganz billig und einfach gelöst) um die Zulassung vom Bauordnugnsamt zu erhalten. Dei Zulassung wird erteilt und der Gewerbetreibende nimmt sein Geschäft auf. 2-3 Jahre später wird über die Notausgangstür in die Geschäftsräume dreimal in kürzester Zeit eingebrochen. Hierbei entsteht ein erheblicher Sachschaden. Dank einer installierten Alarmanlage hält sich der Schaden an gestohlener Ware in Grenzen.
Die Versicherung fordert nun, um den Versicherungsschutz aufrecht zuerhalten, dass die nicht einbruchssichere Notausgangstür ersetzt wird durch eine einbruchssichere Tür mit Dreifachverriegelung. Ansonsten wird der Versicherungsschutz aufgekündigt. Die derzeit installierte Notausgangstür wurde vorab anstandslos von der Versicherung ersetzt.
Nun stellt sich hier die Frage : Wer hat die Kosten für den Einbau einer einbruchssicheren, und damit teureren, Notausgangstür zu tragen. Der Mieter oder der Vermieter?
Das ist grundsätzlich Sache des Mietvertrags. Wenn der das nicht regelt, ist es Sache des M, wenn er eine will. Der VM muß nicht bezahlen, genau genommen könnte er die Installation einer Sicherheitstür sogar verbieten!
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