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Verfasst am: 05.08.05, 10:42 Titel: Ablehnung einer Betreuung
Hallo,
nachdem meine Mutter in einem Pflegeheim lebt und ich die Vorsorgevollmacht für sie habe, läuft alles soweit reibungslos ( mit dem Heim, den Ämtern, der KK ,.. ).
Nun habe ich heute eine Schreiben meines Erzeugers bekommen, mit dem ich seit jahren keinen Kontakt habe, in dem er mich als Betreuer einsetzt ( und somit keinen staatl. will ). Dieses Schreiben hat er auch an seine KK und die Staatsanwaltschaft gesendet.
Nun meine Frage: Kann und vor allem, wie kann ich das ablehnen ? Ich habe seit Jahren keinen Kontakt, er war auch ein Grund, warum meine Mutter nun vollstationäre Pflege bedarf und ich sehe nicht ein, einen Cent für diesen Mann zu zahlen.
Wie kann ich mich dagegen wehren ? reicht es, wenn ich das schriftlich ablehne ?
Verfasst am: 05.08.05, 11:18 Titel: Re: Ablehnung einer Betreuung
Syl hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich heute eine Schreiben meines Erzeugers bekommen, mit dem ich seit jahren keinen Kontakt habe, in dem er mich als Betreuer einsetzt ( und somit keinen staatl. will ). Dieses Schreiben hat er auch an seine KK und die Staatsanwaltschaft gesendet.
Nun meine Frage: Kann und vor allem, wie kann ich das ablehnen ? Ich habe seit Jahren keinen Kontakt, er war auch ein Grund, warum meine Mutter nun vollstationäre Pflege bedarf und ich sehe nicht ein, einen Cent für diesen Mann zu zahlen.
Wie kann ich mich dagegen wehren ? reicht es, wenn ich das schriftlich ablehne ?
1. Einen Betreuer kann nur das Gericht, nicht einer Privatperson einsetzen.
2. Vielleicht ist gemeint, dass er Sie als Bevollmächtigten einsetzt. Dies können Sie ablehnen. Dies würde ich Ihrem Vater sowie sicherheitshalber den Stellen, die sich ggf. an Sie wenden, mitteilen.
3. Was sollen Sie denn bezahlen?! Und was hat das mit der "Betreuung" zu tun? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ist da das Amtsgericht oder das Vormundschaftsgericht zuständig ?
Ich werde , wie vorgeschlagen, dies ablehnen und möchte gleich bevor irgendetwas passiert, das Richtige tun.
Hat die Ablehnung für mich irgendwelche Folgen ?
Ist da das Amtsgericht oder das Vormundschaftsgericht zuständig ?
Das Vormundschaftsgericht ist das Amtgericht.
Es ist hier aber nicht zuständig. Da es sich offenbar um eine Vollmacht und keine Betreuung handelt, hat das Gericht mit dem Ganzen nix zu tun. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
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