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Hallo,
ich gehe in die 13. Klasse und bin sehr fit in Sachen Computer, insbesondere Netzwerke. Um ein bisschen Geld zu verdienen würde ich gerne meine Kenntnisse verkaufen, also PC-Probleme lösen und Netzwerke einrichten. Es geht mir NICHT um den Verkauf von Waren, sondern nur um diese Dienstleistungen. Der Umsatz läge bei ca. 100 Euro im Monat.
a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Christian Book
PS: Entschuldigen Sie bitte das Crossposting, habe dieses Unterforum leider bisher übersehen!
Ein Schüler kann keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Abführung der Steuer und Versicherungsbeitrage obliegt dem Auftragsgeber (Arbeitgeben). _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?
"Freiberufliche Tätigkeit" ist ein Fachbegriff für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten, die in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzen.
Gemeint ist hier aber wohl "selbstständige Tätigkeit".
Das geht natürlich, Volljährigkeit vorausgesetzt.
Die Steuererklärungen sind durchaus machbar. Die Umsatzsteuer muss monatlich abgeführt werden.
Bei Einnahmen um 100 Euro im Monat wird der Staat nicht viel kassieren, da ja auch die Aufwendungen abgezogen werden können. Ausser der Umsatzsteuer wird wohl weiter nichts anfallen.
a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?
"Freiberufliche Tätigkeit" ist ein Fachbegriff für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten, die in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzen.
Nicht norwendig, aber im Ergebnis liegt es tatsächlich nahe, dass hier gewerbliche Tätigkeit vorliegen wird.
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die Steuererklärungen sind durchaus machbar. Die Umsatzsteuer muss monatlich abgeführt werden.
Beim hier angedachten Volumen dürfte i.E. keine USt anfallen, es sei denn der Unternehmer möchte dies.
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Bei Einnahmen um 100 Euro im Monat wird der Staat nicht viel kassieren, da ja auch die Aufwendungen abgezogen werden können. Ausser der Umsatzsteuer wird wohl weiter nichts anfallen.
Wenn der Stpl. auch sonst keine nennenswerten Einkünfte hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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