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einreichung eine klage

 
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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 16:16    Titel: einreichung eine klage Antworten mit Zitat

hallo zusammen,
ich habe eine auseinandersetzung mit einer privatperson. aufgrund meiner recherche bin ich mir sicher, dass diese person gegen geltendes recht verstossen hat. meine frage ist nun, ob ich auch ohne einen anwalt zu konsultieren, den fall vor gericht bringen kann. wie oder wo konkret muss ich den antrag stellen. eine anzeige wird wohl nicht ausreichen denke ich.
vielen dank für rückinfo
gruss
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 16:24    Titel: Re: einreichung eine klage Antworten mit Zitat

justice10 hat folgendes geschrieben::
meine frage ist nun, ob ich auch ohne einen anwalt zu konsultieren, den fall vor gericht bringen kann.


Straf- oder zivilrechtlich?

justice10 hat folgendes geschrieben::
wie oder wo konkret muss ich den antrag stellen. eine anzeige wird wohl nicht ausreichen denke ich.


Eine Klageschrift für eine Zivilklage kann man auch ohne Anwalt einreichen (außer es ist wg. Streitwert das LG zuständig, dort Anwaltszwang). Aber wenn Sie so wenig Bescheid wissen, ist es relativ riskant, dies ohne Kenntnis des Justizsystems alleine zu unternehmen. Schon kleine Fehler könnten zu einer Klageabweisung führen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.
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JaneBond007
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

justice10 hat folgendes geschrieben::
es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.


Dann gehen Sie einfach in die nächstgelegene Polizeidienstställe und geben Sie dort das, was Sie sagen wollen, zu Protokoll.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

justice10 hat folgendes geschrieben::
es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.


Strafrecht kennt keine Anspruchsgrundlagen. Es betrifft das Verhältnis Staat - Bürger. Privatklagen sind absolute Ausnahmen und setzen eine Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden voraus. Will heißen: Strafanzeige stellen und das setzt ekine besondere Form voraus. Man teilt einfach Polizei oder STaatsanwaltschaft das tatsächliche Geschehen mit. Handelt es sich um ein Antragsdelikt muss man Strafantrag stellen. Das hat praktisch aber auch keine besonderen Antragserfordernisse. Man geht zur Polizei, sagt seine Sätzchen und unterschreibt am Ende.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage ist beantwortet, vielen Dank.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

JaneBond007 hat folgendes geschrieben::

Dann gehen Sie einfach in die nächstgelegene Polizeidienstställe und geben Sie dort das, was Sie sagen wollen, zu Protokoll.


Aber bitte nicht auf den Kuhfladen im Stall ausrutschen. Bullen machen oft Mist. Lachen
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