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Auszug eines Mieters

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 20:30    Titel: Auszug eines Mieters Antworten mit Zitat

Person A wohnt mit Person B in einer Whg. deren MV von beiden unterschrieben wurde. Zum 1.9. ist das Mietverhältnis gekündigt worden.

Person A zieht bereits Anfang August aus. Und: Person A nimmt u.a. eine von A und B gemeinsam gekaufte (und von beiden bezahlte) Couch im Wert von 1000.- Euro einfach mit in dessen neue Wohnung.

Was kann B tun?Die Rechnung für die Couch läuft zudem auf den Namen von A.
Vielleicht gehört das zwar nicht unbedingt ins Mietrecht, aber evtl. kann jemand was SINNVOLLES dazu schreiben!?
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hast Du einen Nachweis oder Beleg, dass Du die Hälfte bezahlt hast? Sonst hast du leider Pech gehabt.

Wann A auszieht ist ja egal, sein Mietanteil muss er bis zur regulären Kündigung bezahlen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Altes germanisches Recht sagt: "Die Couch gehört dem, der sie sauber hält".
Aber nachdem die Sitten doch so verfallen sind, würde ich sagen: A hat's bezahlt (so steht es auf der Rechnung), also gehört's ihm auch.
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