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Welche Versicherung ist zuständig ???

 
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gabi1964
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:19    Titel: Welche Versicherung ist zuständig ??? Antworten mit Zitat

Hallo.

Welche Versicherung ist zuständig wenn die Angestellte den Büroschlüssel verliert ???

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers oder die private Haftpflichtversicherung der Angestellten ???

Danke, Gabi
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist die Privathaftpflicht der Angestellten. Es muss allerdings die Leistungserweiterung "Schlüsselverlust" mitversichert sein. Das regeln die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht, die jeder entsprechenden Versicherungspolice beiliegen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Es ist die Privathaftpflicht der Angestellten. Es muss allerdings die Leistungserweiterung "Schlüsselverlust" mitversichert sein. Das regeln die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht, die jeder entsprechenden Versicherungspolice beiliegen.


Dabei sollte man aber genau prüfen, welche Form von Schlüsselverlust mitversichert ist. Oftmals beschränkt sich das Schlüsselverlustrisiko der PHV auf Schlüssel für Wohnräumen. Der Verlust von dienstlich oder beruflich genutzten Schlüsseln wäre dann nicht mitversichert.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Bergimann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel wie ich weiß, bezahlt es die Privathaftpflicht nicht, weil es nicht die privaten Schlüssel gewesen sind. Es gibt eine so genannte Dienst-Haftpflicht incl. Vermögensschadenhaftung mit Schlüsselverlustrisiko. Denn wenn man einen Diensschlüssel verliert, dann ist das schon fahrlässig oder sowas und dann bezahlen nur Policen, welche das ausdrücklich vorsehen.
Außerdem passiert sowas ja gewöhnlich währed der Freizeit....

Also wenn diese Dienshaftpflicht-Versicherung nich vorliegt, denke ich ist keine Versicherung zuständig. Sehr glücklich
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

@Bergimann: Diensthaftpflicht ist was für Beamte.

Bei uns sind auch die beruflichen Schlüssel mitversichert. Also: In die Bedingungen schauen.
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