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Verfasst am: 10.08.05, 09:10 Titel: Inhalte einer Anwaltsrechnung? Fristablauf Rechnungstellung?
Eine ca. 15 minütige Erstberatung, die mit "kommen Sie noch mal wieder, wenn es konkrekt wird", geendet hat, fand am 23.1.2004 statt. Ein Streitwert stand nicht fest.
Eine erste Rechnung mit Datum 22.02.2005 erreichte mich mit dem Hinweis "ersetzt die Rechnung Nr. XX vom 7.1.05", die ich nie gesehen habe.
Der Anwalt sendete mir eine Mahnung mit Datum vom 24.05.05 mit Fristsetzung. Ich habe versäumt zu antworten und nunmehr einen Mahnbescheid erhalten.
Ist ein Anspruch nicht nach einem Jahr verjährt? Und kann dies mit dem lapidaren Hinweis "ersetzt die Rechnung Nr. XX vom 7.1.05", die ich nie gesehen habe, umgangen werden?
Weiterhin beträgt die Rechnung den Höchstwert von € 180 nach § 20 BRAGO. Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht gegeben und ich weiß nicht, worauf sich der Anwalt dabei bezieht. Ist dies in Ordnung ?
Ich bin gern bereit, Anwaltskosten zu tragen, aber dies erscheint mir fragwürdig.
Frühestens nach 3 Jahren, für Forderungen aus 2004 also zum 31.12.2007. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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