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Verfasst am: 08.08.05, 14:15 Titel: Verjährung-Energienachzahlung und: Kein warmes Wasser.
Hallo.
Ich wohe in einer 3er-Wg, die schon seit 2001 besteht, ich bin vor 5 Monaten dort eingezogen.
Wir haben nun am Samstag einen Brief von den Sadtwerken bekommen, die uns darauf aufmerksam machen, dass versäumt wurde den Stromzähler zu melden. Der Strom ist dennoch geflossen. Nun sollen fast 1400 Euro für diese 4 Jahre gezahlt werden.
Meine Fragen?
Besteht eine Verjährung?
Hat es einen Einfluß, dass nicht vorsätzlich gehandelt worden ist?
Meine beiden Mitbewohner wohnen aber schon seit 2001 in dieser Wohnung.
Die Stadtwerke haben angeboten, dass wir in 3 Wochen 50% des Betrages bezahlen und den Rest später in Raten. Da diese 50% bereist ein großer Schlag sind, ist es möglich diese Grenze zu drücken?
Ein anderes Problem ist die Heizung und das warme Wasser. Beides funktioniert nur sporadisch. Ich mache die Vermieter seit 4 Monaten immer wieder darauf aufmerksam (schriftlich und mündlich), es wird auch an der Heizung herum gebaut, aber sie funktioniert dann doch immer nur einige Tage. Genauso mit dem warmen Wasser.
Kann ich nun eine Mietminderung geltend machen, über die ich die Vermieter sicherlich im Vorfeld unterrichten muss?
Wieviel Prozent sind dabei angebracht? 10% oder mehr?
Kann diese Minderung auch rückwirkend geltend gemacht werden?
Nun noch eine letzte Frage. Die Vermieter sind in letzter Zeit nicht auf dem Festnetz erreichbar, so dass ich sie mobil anrufen müßte, was aber dann min. 1 Euro Telefonkosten mit sich bringt, was mir zuviel ist, ganz besonders, wenn mehrere Telefonate nötig wären. Könnte ich diese Telefonkosten vom Vermieter zurück erstatten oder wenigstens mit ihm teilen?
Kein Vermieter ist verpflichtet einen Festnetzanschluß für seine Mieter zu unterhalten.
Wo steht das geschrieben? Fein wenn der VM seinen Mietern den Telefonanschluß bezahlt.
Werner, ist das eine ernste Frage?
Das sagt einem ja nun der klare Menschenverstand oder nicht
Wenn ich nur ein Mobiltelefon habe, dann habe ich nur ein Mobiltelefon. Und nur weil ich Vermieter bin, kann mich keiner zwingen, mir nun zu Hause einen Festnetzanschluß legen zu lassen, damit mein Mieter mich preiswert erreichen kann.
Forderungen aus 2001 dürften verjährt sein (3-jährige Verjährungsfrist), dazu müsste aber vmtl. nachgewiesen werden, welche Forderung genau aus 2001 stammt. Die Forderungen müssen natürlich auch diejenigen zahlen, die sie verursacht haben, das dürfte aber auch ein lustiges Beweisproblem sein.
Zum Thema Mangel/Minderung/Reperatur dürfte es hier schon ca. 1.000 Threads geben.
Zum Thema Festnetz/Handy: Mit günstiger call-by-call-Vorwahl telefoniert man für 14 Cent/min aufs Handy. Alles was länger als 1 Minute dauert (-> alles außer Notfälle) kann man vmtl. auch schriftlich erledigen, das kostet 55 Cent (außer man verfasst seine Briefe an den VM in Romanform). _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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