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Gewerbe nach einmaliger Tätigkeit

 
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 23:34    Titel: Gewerbe nach einmaliger Tätigkeit Antworten mit Zitat

Wenn jemand eine selbstständige Tätigkeit nur einmal (an einem Tag) ausübt, muß er dann ein Gewerbe anmelden? Die Tätigkeit ist auf jeden Fall eine wo normalerweise ein Gewerbe angemeldet werden muß.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, normalerweise muss man zuerst ein Gewerbe anmelden und darf erst dann geschäftlich tätig werden.
Vielleicht schildern Sie zum besseren Verständnis ja mal, um was es genau geht?
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern ich ein wenig Kritik üben darf... Man kann ein Gewerbe auch Rückdatieren, wenn man es beim Gewerbeamt anmeldet.

Mir geht es dabei um die allgemeine Frage ob man bei einer einmaligen Tätigkeit, welche ein Gewerbe vorraussetzt dieses auch anmelden muß. Mir sagte jemand, wenn es einmalig war, muß man das nicht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für eine Art gewerbliche Tätigkeit geht es denn?
Wenn man sowas als "Privatperson" macht, muss man sich halt immer im Klaren darüber sein, dass soetwas eine persönliche Haftung und ggfs. Probleme mit Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt) nach sich ziehen kann.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Sofern ich ein wenig Kritik üben darf... Man kann ein Gewerbe auch Rückdatieren, wenn man es beim Gewerbeamt anmeldet.

Das wäre aufgrund einer persönlichen Haftung aber evtl. wenig schlau bis riskant.
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Connor0308
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die entscheidende Frage dürfte hier sein, ob eine einmalige Tätigkeit auch nachhaltig sein kann. Dieses ist sie i.d.R. jedoch nur dann, wenn hier hohe Geldbeträge fließen. Diesbezüglich vielleicht einmal in einen Kommentar zur GewO konsultieren.

Ist dieses nicht der Fall, muss regelmäßig kein Gewerbe angemeldet werden, es sei denn, es handelt sich ausdrücklich um ein erlaubnispflichtiges (§§29 ff. GewO)..
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
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