Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.08.05, 12:16 Titel: Mietminderung bei Bauarbeiten
Hallo,
ich wüßte gerne ob Bauarbeiten im und am Haus eine Mietminderung ermöglichen.
Die Rückseite des Nachbarhauses soll renoviert werden, der einzige Zugang geht durch unser Treppenhaus. Täglich kommen LKW mit Erde und Kies und die Arbeiter fahren alles durch unser Treppenhaus.
Lärm und Dreck sind reichlich vorhanden.
Der Garten hinter dem Haus ist auch keine Freude mehr in diesem Sommer.
Da ich bis spät arbeite und länger schlafe, leide ich vor allem unter dem Lärm.
Kann man da eine Mietminderung verlangen?
Wenn ja wieviel?
Wir haben seit wenigen Monaten einen neuen Hausbesitzer (Vermieter), der sofort die Miete erhöht hat und sich auch sonst nur dafür interessiert, möglichst viel Geld aus der Immobilie rauszuschlagen. Zu diesem Zweck führt er jetzt Renovierungs- und Ausbauarbeiten durch.
Im letzten halben Jahr wurde die Wohnung im 1. Stock komplett renoviert (vorher Kohleofen) , was extrem viel Lärm und Dreck erzeugt hat. Dann wurde das Haus verkauft. Jetzt geht der Lärm und Dreck unter den neuen Vermieter weiter. Wir sind nervlich ziemlich angefressen.
Das Rentnerpaar im Erdgeschoß kann die erhöhte Miete kaum zahlen. Der Garten der ihnen sehr viel bedeutet wird ohne Ankündigung zerstört, Bäume gefällt etc.
Kurz der Vermieter führt sich auf wie eine "Heuschrecke".
Da er nicht zögert die Miete zu erhöhen würden wir gerne die Miete kürzen sobald es einen Anlaß gibt.
selbstverständlich ist wie bei jeder Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache auch bei Baularbeiten eine Minderung der Miete möglich. Allerdings sollte man sich dabei wirklich an dem Grad der Beeinträchtigung orientieren. Manche Mieter lassen sich von Ihrem Ärger ggf. über den Vermieter dazu hinreißen, eben mal 50% wegen irgendetwas zu mindern und fallen damit am Ende auf die Nase.
Eine Orientierung findet man entweder über bereits ergangene Urteiel (einfach mal bei google suchen) oder die sog. Hamburger Tabelle, aus der man ziemliche einfach eine Mietminderung (jedenfalls eine Orientierung) berechnen kann.
Mietminderung zwischen 0% und 60% ist möglich. Wenn Ihr Vermieter klagt, kommt es darauf an, wie der Richter entscheidet - das kann hier niemand wissen.
Danke,
mal ne technische Frage,
ich habe URLs zu bilder per IMG eingefügt, aber es ist nichts zu sehen..
Bei anderen Foren gleicher Software klappt es immer..sind Bilder hier deaktiviert?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.