Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umsatzsteuer ohne Ankündigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umsatzsteuer ohne Ankündigung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kugelrobbe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 20:33    Titel: Umsatzsteuer ohne Ankündigung? Antworten mit Zitat

Hallo!
Muß man an eine Heilpädagogische Reittherapie Praxis die Umsatzsteuer entrichten, wenn alle Jahre vorher Quartalsweise abgerechnet wurde und bis zu der jetzigen Quartals-Abrechnung diese nicht verlangt wurde, dieses auch vorher nicht angekündigt wurde, sondern jetzt als Begleitbrief zur Abrechnung erst bekannt gegeben wird?
Danke Kugelrobbe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich nicht ganz.

Die Umsatzsteuer ist doch ein Teil der Rechnung, also im Rechnungsbetrag enthalten. Wieso als Begleitbrief???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kugelrobbe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

das Finanzamt hat das therapeutische Reiten bis letztes Jahr unter den Heilberufen geführt (Umsatzsteuer-befreit) und das ist dieses Jahr weggefallen, dadurch ist die Therapie nun umsatzsteuerpfichtig. Die 1. Quartalsrechnung war noch ohne U.St. die jetzige ist mit U.St. aber sie wurde ohne vorherige Ankündigung erhoben und der abgeschlossene Vertrag über die Therapie wurde auch nicht geändert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, das habe ich jetzt verstanden.

Die Zahlung der Umsatzsteuer unterliegt aber nicht der Privatautonomie. Wenn hier eine gesetzliche Änderung eintritt, dann ist ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Änderung die Umsatzsteuer zu zahlen.

Der Vertrag zwischen den Geschäftspartnern kann an der gesetzlichen Verpflichtung nicht ändern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.