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Verfasst am: 10.08.05, 19:25 Titel: Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones
Hallo,
seit Mai läuft eine Balkonsanierung die in der KW 28 abgeschlossen sein sollte. Die Verzögerung wurde vom Handwerker verursacht. Kann man wegen Nichtnutzbarkeit eine Mietminderung machen ? Wenn ja wie hoch kann die Mietminderung sein. Ich denke ich kann nur eine Mietminderung geltend machen über den Zeitraum der KW 28 hinaus.
Die Mietminderung kann für die gesamte Zeit, in der der Balkon nicht nutzbar ist, angesetzt werden. Für den Zeitraum, der aus Verschulden der Handwerker resultiert, kann sich der VM dort das Geld zurückholen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Verfasst am: 11.08.05, 09:06 Titel: Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones
Danke für die Infos.
Aber wie hoch kann die Mietminderung denn ausfallen. Es kann doch nicht einfach ein Betrag aus der Luft gegriffen werden. Ich denke da an x % von der Nettomiete, oder ?
Das einzige Urteil was ich gefunden habe, stammt aus 1986 vom LG Berlin, welches bei Unnutzbarkeit des Balkons eine Mietminderung von nur 3 % als gerechtfertig scheint.
Ist ja kein Wohnraum, in dem sich der Mieter ständig aufhält. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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