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recht.de :: Thema anzeigen - Beendigung d. MV - müssen Wände weiß gestrichen werden ?
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Beendigung d. MV - müssen Wände weiß gestrichen werden ?

 
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leopol
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:45    Titel: Beendigung d. MV - müssen Wände weiß gestrichen werden ? Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag steht

]"Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung renoviert zurückzugeben."

Wir haben überall Raufasertapete und letztes Jahr im August die Wohnung neu gestrichen: Decken weiß, die einzelnen Zimmer in hellen Pastelltönen, bis auf den Flur der ist recht grell (orange).

Inwiefern ist man verpflichtet, die Wohnung weiß zu streichen ?

Danke im voraus.

Gruß leopol
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Über Geschmack kann man bekanntlich streiten und ein oranger Flur ist auch nicht jedermanns Sache.

Aus diesem Grund "weiß" und keiner kann meckern.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil.


Zum Beispiel hier ein Urteil Ernst gemeit aber nicht so Ernst erzählt. Mr. Green
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999071803.html
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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spsln
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Borsdorf

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wirklich im MV steht, dass die WE bei Auszug renoviert zurückzugeben ist, besteht meines Erachtens schonmal keine Verpflichtung, Schönheitsreparaturen zu leisten. Und dementsprechend auch nicht, irgendetwas zu malern. Aber am besten mal mit dem Vermieter, der Verwaltung reden, wie die sich das denken, denn einvernehmlich einigen ist immer am besten!

MfG Stefan
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leopol
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="skayritera"]http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999071803.html[/quote]

Geschockt Also ein schwarzes Schlafzimmer ist ja echt Geschmackssache. Da bin ich mit meinen Farben ja sehr zurückhaltend gewesen.

Wir werden es so machen, dass wir den Flur weiß streichen, die anderen Zimmer sind ja in hellen Pastelltönen gestrichen, die Decken weiß, da kann eigentlich keiner was dagegen haben.

Danke für die Tips !
Sehr glücklich
Gruß leopol
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

spsln hat folgendes geschrieben::
Wenn wirklich im MV steht, dass die WE bei Auszug renoviert zurückzugeben ist, besteht meines Erachtens schonmal keine Verpflichtung, Schönheitsreparaturen zu leisten. Und dementsprechend auch nicht, irgendetwas zu malern.


Dies ist eine unzulässige Schlussfolgerung. Die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung extremer Farbgestaltungen sind verschiedene Dinge.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil.


Hellrosa? Hellliederfarben? Die Wohnung muss anschließend vermietbat sein.
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