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marc10 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 73
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Verfasst am: 15.08.05, 22:38 Titel: Prozeßkostenhilfe Richter ändert Antrag? |
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Der Kläger stellt einen Prozeßkostenhilfeantrag in einem Eilverfahren. Bei einem Eilverfahren entscheidet der Richter ob er dem Prozeßkostenhilfeantrag statt gibt oder nicht.
Beim Prozeß stellt sich heraus, das der Kläger noch mehrere Tausend Euro von einer Forderung zu erhalten hat.
Darf der Richter den Prozeßkostenhilfeantrag ändern und diese Information einfügen? In diesem Fall ändert er diesen ja. Muß er, wenn er das ändert, es vermerken, das diese änderung während es Verfahrens statt fand? |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 15.08.05, 22:45 Titel: |
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Er ändert doch nicht den Antrag ("Ich will Prozesskostenhilfe!") sondern nur die Angaben über die Vermögensverhältnisse.
Aber vielleicht wäre es auch korrekter, wenn er den Antrag mit den falschen Angaben über die Vermögensverhältnisse (verschwiegene Forderung) an die Staatsanwaltschaft weiterleiten würde, damit diese ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs einleiten kann. Zumindest dann, wenn die Forderung tatsächlich ein Vermögenswert ist. |
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marc10 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 73
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Verfasst am: 15.08.05, 22:50 Titel: |
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Die Frage dabei ist eher ob der Richter sowas ändert? Ich weiß das in einem Verfahren sowas erwähnt wurde... also das die Person noch Geld bekommen würde. Im Antrag stand die Prozeßkostenhilfe und es wurde auch über das Geld mit dem Richter gesprochen.
Darf der Richter diesen Antrag ändern und diese Foderung einfügen?
Der Strafantrag ist die Sache danach. Es geht erstmal darum ob der Richter das ändern darf bzw. hinzufügen darf. Wenn ja, ob das vom Richter vermerkt werden muß. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 15.08.05, 23:38 Titel: |
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Sicherlich darf der Richter in den Akten vermerken, daß der Antragsteller unvollständige Angaben gemacht hatte.
Ob die Änderung nun als eigenständige Ergänzung des Richters betrachtet wird oder als Änderung durch den Antragsteller selbst, ist Auslegungssache. Für den Antragsteller ist es vermutlich besser, wenn erkennbar ist, daß er selbst die fehlende Angabe unaufgefordert gemacht hat (und der Richter nur hilfsweise das im Formular ergänzt hat). Dann kann man dem Antragsteller nämlich nicht vorwerfen, daß er die PKH betrügerisch erschleichen wollte.
Wenn der Antragsteller allerdings darauf beharrt, daß sein Antrag ohne die vollständigen Angaben bestehen bleibt, sollte er das dem Richter ausdrücklich sagen. Das wird dann aber teuer. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.08.05, 09:44 Titel: |
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marc10 hat folgendes geschrieben:: |
Darf der Richter diesen Antrag ändern und diese Foderung einfügen? |
Wozu? Er kann die Bewilligung von PKH schlichtweg ablehnen, mit der Begründung, die Angaben zu den wiortschaftlichen Verhältnissen seien nicht glaubhaft gemacht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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marc10 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 73
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Verfasst am: 16.08.05, 18:04 Titel: |
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Darf man als Antragsgegner den PKH des Antagsstellers nachträglich einsehen oder unterliegt dieser dem Datenschutz? Er war in der Klage nicht enthalten, sondern nur erwähnt. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 16.08.05, 20:57 Titel: |
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marc10 hat folgendes geschrieben:: | Darf man als Antragsgegner den PKH des Antagsstellers nachträglich einsehen oder unterliegt dieser dem Datenschutz? Er war in der Klage nicht enthalten, sondern nur erwähnt. |
Das wäre ja noch schöner !
Kümmern Sie sich gefälligst um Ihren eigenen Kram. Ihr Herumschnüffeln in fremden Angelegenheiten wird langsam unverschämt.  |
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marc10 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 73
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Verfasst am: 17.08.05, 00:55 Titel: |
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Was heißt hier unverschämt? Hier ist ein Rechtsforum und hier geht es um Staatsgelder. Wenn es Ihnen egal ist ob diese Gelder mißbraucht werden dann sind sie in diesem Forum falsch ! |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 18.08.05, 18:21 Titel: |
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Die Begründung, es gehe um Staatsgelder ist insoweit errelevant. Sie berechtigt Fremde nicht, Einsicht in PKH-Akten zu nehmen. Dabei ist auch unerheblich, ob man im Hauptverfahren Partei ist. Das PKH-Verfahren ist kein Teil des kontradiktorischen Verfahrens. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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