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Verfasst am: 17.08.05, 13:32 Titel: Wenn Bürge Zahlung verweigert.
Wenn die Bank von einem Kreditnehmer 1 1/2 Jahre keine Raten mehr bezahlt bekommt und dann an den Bürgen herantritt und dieser dann auch nicht zahlen würde, was sind dann die nächsten Schritte der Bank ?
An wen tritt dann die Bank mit einer evtl. Pfändung ?
die Bank kann sowohl gegen der Kreditnehmer, als auch gegen den Bürgen vorgehen (und macht das natürlich auch).
Die Forderung aus dem Kreditvertrag bzw. der Bürgschaft muss zunächst tituliert werden. Hierzu erlässt die Bank einen gerichtlichen Mahnbescheid. Aus dem Titel kann dann gepfändet werden (wenn was zu holen ist...).
Hätte daraus dann eine weitere Frage.
Wenn nun beim Bürge etwas zu holen ist, kann dann der Bürge wiederum gerichtlich erwirken, daß er beim Kreditnehmer, die als Bürge bei der Bank bezahlen Schulden vom Kreditnehmer wieder zurückverlangt, gegebenenfalls pfändet, sobald wieder etwas da ist ? Oder hat Bürge gegenüber dem, für den er bürgt kein Recht auf Rückforderung ?
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