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Instandsetzung Bodenbelag beim Auszug

 
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Marpfei
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 17:53    Titel: Instandsetzung Bodenbelag beim Auszug Antworten mit Zitat

Bei Umzugsvorbereitungen wurde bemerkt, dass unter einem Fußabstreifer, der vor der Balkontüre lag, der Teppich geschimmelt hat und sich stellenweise die Fasern aufgelöst haben. Im Teppich ist nun ein deutlicher Fleck an der Stelle zu sehen und teilweise sind überhaupt keine Fasern mehr vorhanden.
Den Teppichboden hat allerdings der vorherige Mieter gelegt und er wurde (ohne Bezahlung) übernommen. Der Boden ist nun ca. 10 Jahre alt und auch an anderen Stellen deutlich abgenutzt.
Besteht nun gegenüber dem Vermieter eine Verpflichtung, den Teppich zu erneuern bzw. hat er das Recht entsprechend die Kaution einzubehalten und den Bodenbelag zu erneuern? Ich selbst habe in der Wohnung keine 3 Jahre lang gewohnt.


Zuletzt bearbeitet von Marpfei am 17.08.05, 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast den Teppich also vom Vormieter übernommen.
Das bedeutet es ist dein Eigentum und du kannst ihn rausreissen und entsorgen.
Es wäre aber möglich, das der Vermieter einverstanden ist, das du ihn liegen lässt, ist aber in diesem Zustand eher unwahrscheinlich.
Auf jeden Fall musst du nichts ersetzen.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Teppichboden bei Bezug der Wohnung bereits vorhanden war, ist er m.E. mitvermietet - sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

Der VM könnte rein rechtlich gesehen, Schadensersatz vom Mieter verlangen. Dies allerdings nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs und der ist nach 10 Jahren Gebrauch = 0. Wie künftig mit dem Teppichboden verfahren werden soll, ist m.E.Sache des VM.

Gruß, Jade
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn der Teppichboden bei Bezug der Wohnung bereits vorhanden war, ist er m.E. mitvermietet - sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

Der VM könnte rein rechtlich gesehen, Schadensersatz vom Mieter verlangen. Dies allerdings nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs und der ist nach 10 Jahren Gebrauch = 0. Wie künftig mit dem Teppichboden verfahren werden soll, ist m.E.Sache des VM.

Gruß, Jade


----Zitat:
Den Teppichboden hat allerdings der vorherige Mieter gelegt und er wurde (ohne Bezahlung) übernommen.
----Ende Zitat

Also Eigentum des Mieters. Aber davon abgesehen sollte tatsächlich kein oder kaum ein Restwert vorhanden sein.
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