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Verfasst am: 18.08.05, 19:34 Titel: Mietminderung bei falscher Quadatmeterzahl
Hallo,
was für Möglichkeiten stehen einem zu, wenn der Vermieter eine zu größe Grundfläche der Wohnung angegeben hat?
Die besagte Wohnung ist nämlich unter einer Schräge und wenn man die Flächen zwischen 1m und 2m nur zur Hälfte berechnen darf, ist die Wohnung viel kleiner als angegeben.
Würde mich sehr über Hilfe freuen...
Grundsätzlich kann die Wohnfläche in m² bis zu 10 % von dem im Mietvertrag angegebene m² abweichen!!! Bei einer Abweichung von mehr als 10% kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen, das der Mietzins nach der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt wird. Wurde in der Vergangenheit zu viel Miete gezahlt, steht ihm ein Anspruch auf Mietrückzahlung zu.
Grundsätze für die Wohnflächenberechnung kann man auch hier finden:
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistungen/infoblaetter_wohnflaechenberechnung.htm
Grundsätzlich berechtigt die Wohnflächenabweichung ab 10% zu einer entsprechenden Minderung der Miete. Hier geht es aber eher um den Berechnungsmodus, die reine Grundfläche scheint ja zu stimmen. Und dann kommt es sehr genau auf den Vertrag an, ob hier die Wohnfläche nach der VO zu berechnen ist - die ja nicht für freifinanzierten Wohnungsbau gilt.
@thdoerfler, in diesem Zusammenhang erlaube ich mir eine Zwischenfrage: Was bedeutet "Berechnung nach VO" und auf welcher Grundlage wird die Wohnfläche von frei finanzierten Wohnungen berechnet? Es wäre nett, wenn Sie mir dies kurz erklären könnten.
Zu bedenken ist auch:
Die zu viel gerechneten m² schlagen sich nicht nur auf den Mietpreis nieder, sondern auch auf z.B. die Heizungkosten, sofern diese zu einem bestimmten %-Satz auf m² umgerechnet wird.
Gruß
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