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Investitionen - angemessene Berücksichtigung

 
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:07    Titel: Investitionen - angemessene Berücksichtigung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

im Rahmen eines Mietvertrages über ein Einfamilienhaus ist angedacht, dem Mieter ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Gleichzeitig wurde der Mietpreis reduziert, damit der Mieter in das Grundstück investieren kann. Die vom Mieter vorgenommenen Investitionen, welche kaufpreiserhöhend wirden, sollen im Falle der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts angemessen berücksichtigt werden.
Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Was ist hierbei Berechnungsgrundlage, d.h. in welcher Höhe werden die Investitionen berücksichtigt?
2. Wenn der Mieter von seinem Vorkaufsrecht kein Gebrauch macht und der Mietvertrag gekündigt wird, hat der Mieter dann trotzdessen einen Anspruch auf Ausgleich der getätigten Investitionen oder ist dieser mit der vergünstigten Miete abgegolten?

Danke schön

Gruß
Corinna
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind Fragen, die an den Verkäufer gestellt werden müssen. Das hängt davon ab, was und wieviel ich in das Grundstück investiere.

Diese Fragen müssen über den Mietvertrag geklärt werden.
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist aber, wenn davon nichts im Mietvertrag steht? Hat der Mieter dann einen Anspruch auf Ausgleich der Investitionen im Falle einer Kündigung?

Gruß
Corinna
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab vorJahren mal eine Broschüre von irgendeinem Bundesministerium. Darin waren Vorschläge zur Vertragsgestaltung bei Mieterinvestitionen.
Kernaussage war in etwa, das der Mieter pro Jahr ca. 10 % Wertverlust aktzeptiert, also nach 5 Jahren noch 50% bekommt und nach 8 Jahren 20 %.
Bei Bedarf such ich das Ding noch mal raus. Ich hatte es auch benutzt, da es ausgeglichen die Interessen beider Seiten berücksichtigt hat.
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
Das klingt aber interessant.
Ist denn diese Broschüre noch erhältlich?????

Gruß
Corinna
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

War vom Justizministerium. Auf deren HP ist aber nix mehr zu finden. Schick mir mal Deine mail per PN , dann schicke ich Dir die nächsten Tage einen Scan.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Mieter den nichtverbrauchten Teil seines Finazierungsbeitrages vom Vermieter zurückverlangen. Es ist unerheblich, ob sich die Verpflichtung zur Rückzahlung aus dem Mietvertrag ergibt. Es kommt vielmehr auf die zweckentsprechende Verwendung der geleisteten Vorauszahlungen an.
Im sozialen Wohnungsbau sind Finanzierungsbeiträge nur im beschränkten Rahmen zulässig (§ 9 WoBindG )
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, ich habe einen Vordruck, nennt sich Wohnungsmodernisierung durch den Mieter.

Hast Du Email

Gruss det11
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo det11,

Mail habe ich Dir per PN geschickt.

Vielen vielen Dank!

Gruß
Corinna
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

guggsd du email........
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

oje, meine (Wortsperre: Firma) filtert wohl etwas großzügig, ist leider nichts angekommen.
Habe per PN noch mal eine andere Mail geschickt.
Kannst Du es bitte noch einmal versuchen??????

Vielen Dank
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

guggsd du nochmal..........
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

leider nix.................... Traurig((((((
Hab Dir noch ne dritte Adresse geschickt........... ist jetzt aber meine letzte Mailadresse Winken
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