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recht.de :: Thema anzeigen - §2 Miethöhegesetz vom 20.12.1982
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§2 Miethöhegesetz vom 20.12.1982

 
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georgiletta
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 16:15    Titel: §2 Miethöhegesetz vom 20.12.1982 Antworten mit Zitat

Ich habe eine Mieterhöhung erhalten, als Begründung wurde o.g. Gesetzesgrundlage angegeben.
Ist dieses Gesetz noch gültig ?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das MHG ist seit 19.6.2001 außer Kraft. Der alte § 2 MHG wurde ersetzt durch (vermutlich) § 558 BGB. Das ganze MHG wurde ins BGB (ich meine, § 557 bis 561) übergeführt, wobei viele § wortgleich übernommen wurden, manche § wurden leicht umformuliert und nur wenige § komplett geändert bzw. abgeschafft, wie z.B. der § 5 MHG (Mieterhöhung aufgrund dinglich gesicherter Kapitalkostenerhöhung). Wenn die Zinsen steigen und der Vermieter seine Finanzierung nicht zinsgebunden hatte bzw. wenn diese ausläuft, kann er die gestiegenen Zins-Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen. Aber so ziemlich alles andere ist gleichgeblieben.
MfG
Lucky
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