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Hallo,
mein Vermieter hat zur Gartenpflege einen Rasenmäher gestellt. Wir sind 3 Mietparteien und mähen abwechselnd den Rasen.
Nun war der Mäher kaputt, Unser Vermieter hat die Reparatur bei der jährl. Abrechnung, uns in Rechnung gestellt.
Ist er dazu berechtigt?
Danke
Gruß Volde
Hierfür wäre wichtig zu wissen
a) Sind Sie laut Mietvertrag verpflichtet, den Rasen selbst zu mähen
b) Ist laut Mietvertrag der VM verpflichtet, Ihnen einen Mäher zu stellen - oder gibt es Zeugen, die belegen können, dass der VM vor Abschluss des Mietvertrags den Mietern zugesichert hat, einen Mäher kostenlos zu stellenn, d.h. wurde der Mäher "mitgemietet"?
In Abhängigkeit der o.g. Antworten könnte herauskommen, dass der VM nicht verpflichtet ist, den Mäher zu stellen, Sie aber verpflichtet sind den Rasen zu mähen.
In dem Fall hätte die Reparatur zwar nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, es könnte aber sein, dass es geschickter wäre, die Reparatur zu zahlen, statt sich einen eigenen Mäher zu kaufen.
Sollte der Mäher vom VM gestellt werden müssen, kann der Mieter vermutlich nur dann verpflichtet werden, die Reparatur zu zahlen, wenn im Mietvertrag eine gültige "Kleinreparatur"-Klausel steht, die besagt, dass der M Einzelreparaturen bis xx Euro selbst zu zahlen hat, wenn im Jahr noch nicht Reparaturen über yy Euro angefallen sind. Ob eine Reparatur über xx Euro einfach durch 3 geteilt werden kann, um Einzelbeträge unter xx Euro zu erhalten, müßte dann geklärt werden, denn bei Einzelreparaturen über xx hat ein einzelner M normaler Weise gar nichts zu zahlen. Fraglich ist auch, ob Reparaturen an Gegenständen, die sich nicht in der Wohnung befinden (und anderen frei zugänglich sind), überhaupt auf M umgelegt werden können. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
In meinem Mietvertrag ist nichts von Gartennutzung usw. erwähnt. Jedoch nutze ich den Garten seit Bezug 2001. Es ist nur erwähnt dass ich die Garten- und Rasenpflege wechselweise mit den anderen Mietern übernehmen muss.
Laut Mietvertrag ist der VM nicht verpflichtet einen Mäher zu stellen, es wurde auch nichts zugesichert.
Lt. meinem Mietvertrag muss ich nur für Kleinrep.an der Mietsache, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, bis zu einem Betrag von DM 150 aufkommen.
Aber ein Rasenmäher ist doch keine Mietsache?
mfg Volde
Das hört sich so an, dass der VM nicht verpflichtet ist, einen Mäher zu stellen. Da Sie den aber brauchen, wenn Sie sich keinen eigenen kaufen wollen, könnte es aus Ihrer Sicht vernünftig sein, 1/3 der Reparatur zu zahlen, auch, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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