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Nebenkostenabrechnung prüfen

 
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detektiv84
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 12:10    Titel: Nebenkostenabrechnung prüfen Antworten mit Zitat

Hallo, liebe Forum-Mitlgieder !!!

Ich habe folgendes Problem.

Habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten,
und soll angeblich 114,36 € nachzahlen.

Allerdings ist mir sehr vieles nicht klar, was
in der Nebenkostenabrechnung alles aufgeführt ist.

Deshalb möchte ich diese Nebenkostenabrechnung
prüfen lassen, damit ich weiß, wofür ich eigentlich
mein Geld ausgebe.

Wie muss ich da vorgehen ?

Hoffe auf Hilfe...

Viele Grüße

detektiv84
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Einem Mieterverein beitreten, manchmal gibt es Probemitgliedschaften für 3 Monate für 30 Euro o.ä.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter sollte einen Blick in den MV werfen. Dort sollten die umlagefähigen NK vereinbart sein. Dort könnte z.b. auch zu den Betriebskosten nach Anlage 3 § 27 II BV stehen?
Zu den Betriebskosten gehören (Anlage 3 zu § 27 II. BV):
Grundsteuer, Wasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten für Personen und Lastenaufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelnetz, maschinelle Wascheinrichtungen, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung und sonstige Betriebskosten.
Es muss sich um laufende, regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit dem Haus oder dem Grundstück handeln. Einmalige Kosten sind nie Betriebskosten.
Eine Vereinbarung, nach der noch weitere Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen) umgelegt werden, ist unwirksam.

Somit kann der Mieter seine Abrechnung leicht überprüfen, wenn dann auch die Rechnungen (Kopy) vorliegen. Dazu muss der Mieter auch den im MV vereinbarten Abrechnungsschlüssel kennen.
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