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KFZ - Versicherung wenn man nicht Halter ist

 
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:18    Titel: KFZ - Versicherung wenn man nicht Halter ist Antworten mit Zitat

Mal angenommen man (A) bezieht ALG2

Wenn A ein neuwertiges Kfz (ca. 1/2Jahr alt) von B bekommt und B der Halter ist, weil bei A bei Hartz IV das ja als Vermögen zählt, kann dann die Versicherung über A laufen, weil der hat wesentlich geringe Prozente bei der Versicherung? Oder kann nur der Halter B die Kfz-Versicherung abschliessen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

das sollten sie bei den entsprechenden gesellschaften anfragen.

manche versicherer verlangen einen beitragszuschlag bei abweichender halterschaft, manche versichern sowas überhaupt nicht, und andere versichern das ohne mit der wimper zu zucken Winken
_________________
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 10:24    Titel: Re: KFZ - Versicherung wenn man nicht Halter ist Antworten mit Zitat

honsi2004 hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen man (A) bezieht ALG2

Wenn A ein neuwertiges Kfz (ca. 1/2Jahr alt) von B bekommt und B der Halter ist, weil bei A bei Hartz IV das ja als Vermögen zählt, kann dann die Versicherung über A laufen, weil der hat wesentlich geringe Prozente bei der Versicherung? Oder kann nur der Halter B die Kfz-Versicherung abschliessen?


Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Viele Kids haben ihre Kfz-Versicherung auf Opas Zweitwagen laufen und sie selbst sind der Halter (wegen der Punkte). Genauso kann es umgekehrt sein.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:52    Titel: Re: KFZ - Versicherung wenn man nicht Halter ist Antworten mit Zitat

honsi2004 hat folgendes geschrieben::
weil bei A bei Hartz IV das ja als Vermögen zählt


Also: Habe ich das richtig verstanden: A verschiebt sein Vermögen auf B, um sich Hartz4-Leistungen zu erschleichen und dokumentiert dies dadurch, dass der KFZ-Versicherung gegenüber genau dies erklärt wird?

Und in einem halben Jahr diskutieren wir im Forum, warum das böse Arbeitsamt (nur wegen der kleinen Notlüge im Fragebogen...) die gezahlten Gelder wieder zurückfordert.

Wie gut, dass wir hier im Forum nur fiktive Fälle diskutieren
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:39    Titel: Re: KFZ - Versicherung wenn man nicht Halter ist Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
honsi2004 hat folgendes geschrieben::
weil bei A bei Hartz IV das ja als Vermögen zählt


Also: Habe ich das richtig verstanden: A verschiebt sein Vermögen auf B, um sich Hartz4-Leistungen zu erschleichen und dokumentiert dies dadurch, dass der KFZ-Versicherung gegenüber genau dies erklärt wird?

Und in einem halben Jahr diskutieren wir im Forum, warum das böse Arbeitsamt (nur wegen der kleinen Notlüge im Fragebogen...) die gezahlten Gelder wieder zurückfordert.

Wie gut, dass wir hier im Forum nur fiktive Fälle diskutieren


Wie gut, dass "meine" Gesellschaft derartige Versicherungsnehmer-/Haltertrennungen nicht mehr macht.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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