Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden am parkenden Auto durch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden am parkenden Auto durch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 19:47    Titel: Schaden am parkenden Auto durch Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Meine 7-jährige Tochter schlug kürzlich beim Aussteigen aus dem Auto mit der Tür eine Delle in ein nebenan parkendes Fahrzeug. Frage: Kommt dafür zwangsläufig nur die PKW-Haftpflicht in Frage oder aber kann ich auf die Privathaftpflicht zurückgreifen ? Das Fahrzeug mit dem der Schaden verursacht wurde gehört wiederum meinem Vater.

Für alle Zuschriften vielen Dank !

Gruß

M. vL.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. der schaden wurde der PHV schon angezeigt und die hat an die KFZ verwiesen...richtig?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, bisher wurde noch gar nicht angezeigt. Wäre es ünerhaupt einen Versuch wert an die PHV zu gehen ?

Gruß

M.vLi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss kann man sich den Versuch spaaren. Das ein/aussteigen gehört zum Betrieb des KFZ und ist damit nur über die KFZ-Versicherung gedeckt. (Schäden die durch den Betrieb von KFZ entstehen sind normalerweise ausgeschlossen bei der PHV)
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man sich jetzt sehr spitzfindig darüber streiten, ob das in den Deckungsbereich der PHV gehört oder nicht.

In Prölss/Martin, Anm. 5 zu Privathaftpfl. Nr. 3 kann man finden:

Der Ausschluss betrifft nur die Haftpflicht als Eigentümer, Führer usw. also in dieser Eigenschaft. Wird aber der VN etwa wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht in Anspruch genommen (...), greift der Ausschluss nicht.

Also denke ich, die Geschichte müsste zur PHV gehören.

Hier gibt es zwei mögliche Anspruchsgrundlagen: erstens Haftung des Aufsichtspflichtigen und zweitens Haftung des Kindes selbst.

Zur Haftung des Aufsichtspflichtigen: soll der Aufsichtspflichtige haften wegen möglicher Verletzung seiner Aufsichtspflicht? Diese Haftung müsste man wohl verneinen. Die Aufsichtspflicht dürfte nicht verletzt sein, wenn das 7jährige Kind zusammen mit Mutter oder Vater im Auto sitzt und direkt nach dem Anhalten die Tür öffnet.

Anders könnte es aussehen, wenn das Kind eine Zeitlang alleine im Auto war.


Zur Haftung des Kindes:

Das 7-jährige Kind ist allerdings selbst schadenersatzpflichtig, wenn es genügend einsichtsfähig ist. Davon sollte man bei normal entwickelten 7jährigen heutzutage ausgehen, dass sie wissen, dass bei unachtsamen Öffnen der Autotür ein Schaden entstehen kann. Das Kind war weder Eigentümer noch Fahrer, also greift hier auch nicht der Ausschluss; somit besteht Deckung in der PHV.

(Wer anderer Meinung ist, darf sich gerne mit mir streiten)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.