Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gradzahltage rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gradzahltage rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bege
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:13    Titel: Gradzahltage rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,
vorab vielen Dank für eure Hilfe.
Nehmen wir mal an, ein Vater mietet für deinen Son eine Einraumwohnung. Im Haus gibt es 3 Mieter, davon eine Familie mit Kind. Nun sagt der Vermieter, Ablesesysteme für die Heizkostenabrechnung seinen zu aufwändig, daher soll nach "Gradzahltagen" (richtig?) abgerechnet werden. Nun ist der Sohn, da Berufsschule in einem weiter entfernten Ort (Wohnort der Eltern), im wöchentlichen Wechsel lediglich 3 Tage die Woche, dann nur 4 Tage, dann wieder 3 Tage usw. in der Wohnung anwesend. Das Wochenende hält er sich gar nicht in der Wohnung auf. Insgesamt also praktisch nur eine halbe Woche (Woche für Woche). Die Heizung müsste aber für 7 Tage die Woche gezahlt werden, was in diesem Falle ungerecht erscheint, da kein Verbrauch erfolgt. Kann hier eine verbrauchsabhängige Abrechnung verlang werden. Der Vermieter selbst wohnt nicht mit im Haus, falls das eine Rolle spielen sollte. An den Heinzkörpern sind noch alte, wahrscheinlich nicht mehr funktionierende Ableseeinheiten installiert.
Für eine klärende Info hierzu wäre ich sehr dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt alte nicht mehr funktionstüchtige Messhilfen? Hier hat der Mieter einen Anspruch auf Erneuerung. Vorab das Recht auf Kürzung um 15 % der Heizkosten. Zum Anderen ist es unerheblich wie oft und wie lange sich der Mieter in der Wohnung aufhält. Es gibt keinen Zwang die gemietete Wohnung auch tatsächlich regelmäßig zu benutzen.
Die Berechnung nach Gradtagszahlentabelle ist nur zulässig z.B.
Ist die Zwischenablesung aus technischen Gründen nicht möglich, z.b. weil die Verdunster bei einem Mieterwechsel direkt am Anfang bzw. am Ende der Abrechnungsperiode keine vernünftigen Ablesewerte gibt, dann muss wie beim verbrauchsunabhängigen Kostenanteil entweder zeitanteilig oder nach der Gradtagszahlentabelle abgerechnet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abrechnung nach Gradzahltagen ist zulässig.

Allerdings sieht die HeizkostenVO vor, dass verbrauchsabhängig abgerechnet werden muß. Falls der VM nicht verbrauchsabhängig abrechnen kann oder will, darf der M 15% der Heizkosten einbehalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Die Abrechnung nach Gradzahltagen ist zulässig.

Allerdi


Bei Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode.
Auch eine Schätzung ist in diesen Fällen zulässig. Kann wegen Geräteausfall oder aus anderen zwingenden Gründen der Verbrauch in mehr als 25% der Wohn- und Nutzfläche nicht abgelesen werden, darf auch nicht mehr geschätzt werden, der VM muss ausschließlich nach festen Maßstäben , also z.B. m² abrechnen. Mieter können in einem derartigen Fall 15% von ihrer Heizkostenabrechnung abziehen. (AG Köln WM 97, 273) Bei dem verbrauchunabhängigen Kostenanteil kann entweder zeitanteilig oder nach der Gradtagszahlentabelle auf ein und aus ziehende Mieter verteilt werden.
Ausnahme bei Warmwasser hier kann nur zeitanteilig aufgeteilt werden.

Sind aber Erfassungsgeräte montiert muss zwingend nach dieser Messung abgerechnet werden. Sind die Geräte defekt hat der VM für Ersatz zu sorgen. Hier unabhängig auf das Bj des Hauses, die Ausnahmeregelung gilt in diesem Falle nicht.
Wenn für die letzte Abrechnungsperiode kein messbarer Wert (Gerätedefekt) hat der VM die Abrechnung w.o. beschrieben zu erstellen. Verbrauchsabhängiger Kostenanteil nach m². Der Mieter hat das Recht hier einen Geräteersatz zu fordern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Ableseeinheiten könnte eine Abrechnung nach m² UND Gradzahlen (gleichzeitig!) erfolgen.
Ich verstehe nicht, wieso m² ODER Gradzahlen - das schließt sich doch nicht aus.

Jedem Tag je Wohnung entspricht ja ein Anteil der Gesamtmenge "m² x Gradzahen" und damit ein Anteil an den Gesamtheizkosten.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bege
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke allen, die mir mit ihren Anworten sehr hilfreich waren.
bege
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.