Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verteilerschlüssel Kaltwasser und Müllgebühr
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verteilerschlüssel Kaltwasser und Müllgebühr

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
spa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 10:43    Titel: Verteilerschlüssel Kaltwasser und Müllgebühr Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag eines Mieters sind sämtliche Nebenkosten mit dem Verteilerschlüssel "m²" angegeben. Die Wohnung des Mieters misst 73 m², die der restlichen 4 Parteien 104 m². Der Mieter wohnt alleine in der Wohnung, die restlichen Mieter sind mind. zu zweit bis zu viert in ihrer Mietwohnung. Ist der Verteilerschlüssel rechtens (besonders in bezug auf Kaltwasser und Müllgebühr)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verteilerschlüssel ist zumindest nicht unbillig.

Die Wohnung des Einzelmieters ist deutlich kleiner als die anderen, in denen mehr als 1 Person leben, die Abrechnung nach qm ist der vom Gesetz vorgegebene Regelfall. Deshalb wird der Einzelmieter nichts dagegen machen können.

Lediglich bzgl. der Heizkosten hat er einen Anspruch auf verbrauchsbezogene Abrechnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel. Falls es sich um eine Individualvereinbarung handeln sollte, stellt sich die Frage der Wirksamkeit nicht. Formularvereinbarungen können nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, wenn der Mieter "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach Abs. 2 liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, wenn die Regelung mit dem gesetzlichen Leitbild nicht zu vereinbaren ist. Der gesetzliche Umlageschlüssel ist allerdings nach § 556a Abs. 1 BGB die Wohnfläche. Es liegt hier also keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild vor. Ob die zufälligen Abweichungen der Personenzahlen in Relation zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen die Annahme einer unangemessenen Benachteiligung rechtfertigen, wage ich zu bezweifeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.