Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kfz-Schaden, was MUSS die versicherung bezahlen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kfz-Schaden, was MUSS die versicherung bezahlen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
flori999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 14:46    Titel: Kfz-Schaden, was MUSS die versicherung bezahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo, mir ist eine Frau beim ausparken ins auto gefahren.

das auto ist 12 jahre alt, ein kleintransporter (MB100). Die Schuldfrage war sofort geklärt, nur will die versicherung ( sind beide ausgerechnet bei derselben !!) nicht voll bezahlen...

gekürzt wird der kostenvoranschlag von Xyz

- um einen betrag, der angeblich durch die dekra als vergleich ermittelt wurde
- um die veranschlagte wertminderung von 300.-, da fahrzeug zu alt
- um eine zugesicherte übernehme von einem leihwagen, da allein durch die tatsache, dass ein schaden eintritt, kein leihfahrzeug bezahlt werden müsse
- Mehrwertsteuer

Muss ich dies alles hinnehmen ?? kann ich nicht einen gutachter beauftragen ? wer zahlt die kosten ? wer zahlt überdies die rechtsanwaltkosten, wenn ich diesen nun zu rate ziehen möchte ?

grüße
[/list]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 14:59    Titel: Re: Kfz-Schaden, was MUSS die versicherung bezahlen ? Antworten mit Zitat

flori999 hat folgendes geschrieben::

- um eine zugesicherte übernehme von einem leihwagen, da allein durch die tatsache, dass ein schaden eintritt, kein leihfahrzeug bezahlt werden müsse
- Mehrwertsteuer

Wenn Sie den Wagen nicht reparieren lassen, benötigen Sie auch keinen Ersatzwagen. Und MWSt. fällt dann auch nicht an. Also warum sollte die Versicherung diese Posten zahlen?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flori999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

nun, wenn ich den wagen morgen verkaufe, muss ich den vollen schaden anrechnen, oder ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Warum? Vielleicht ist ihrem Käufer der Schaden egal, so wie er ihnen anscheinend egal ist. Die Versicherung muss nur Kosten ersetzen die auch entstanden sind, sie hat also Recht.

Ein Schaden am Auto ist kein geeignetes Mittel seine Haushaltskasse aufzufüllen...
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

...und ne wertminderung für ein 12 jahre altes kfz gibts wirklich nicht.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.