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chris501 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.08.05, 18:11 Titel: Nachmietersuche durch VM? |
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Hallo an alle!
Ich habe eine allgemeine Frage zur Nachmietersuche:
Ist ein Vermieter verpflichtet bei Kündigung des Mieters (der keine Nachmieterklausel in seinem Mietvertrag hat) innerhalb dessen Kündigungsfrist bereits einen Nachmieter zu suchen?
Und falls dem so ist, welchen Umfang muss diese Suche haben?
Vielen Dank für alle Antworten. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.08.05, 18:24 Titel: |
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Der Vermieter könnte nach Auszug des Mieters selbst einziehen oder in der Wohnung eine Kommune gründen etc.
Er kann damit nicht verpflichtet sein, sein Eigentum nach Kündigung wieder zu vermieten und deshalb einen Nachmieter suchen zu müssen.
Bist Du sicher, dass die Frage richtig formuliert ist, oder fehlen ein paar Details? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 24.08.05, 18:26 Titel: |
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Also verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen ist der Vermieter natürlich nicht. Er kann auch seine Wohnung leer stehen lassen. Kein Mensch der Welt kann ihm dies verbieten. Er wird, in der Regel jedenfalls, nach Auszug des Mieters, sofort die Wohnung neu zu vermieten. Das kann er jdoch nur, wenn er bereits in der Kündigungsphase einen neuen Mieter sucht. Der alte Mieter muß auch dem Vermieter und einen event. Neumieter Gelegenheit geben die Wohnung zu besichtigen. Für solche Besichtigungen müssen Termine mit dem Altmieter zu normalen, dem Altmieter genehmen Zeiten ausmachen. |
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chris501 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.08.05, 18:50 Titel: |
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OK. Hier der konstruierte Fall:
Mieter A findet im Juli 05 eine neue Wohnung und mietet diese zum 01.09. an. Kündigt daraufhin im Juli seine alte Wohnung bei Vermieter B. Somit hätte A aufgrund der 3 monatigen Kündigungfrist in der Altwohnung eine doppelte Mietlast in den Monaten September und Oktober.
Meine Frage nun ist, ob der VM B dazu verpflichtet ist, bereits während der Kündigungsfrist von A sich bemühen muss einen Nachmieter zu finden, um dem A die doppelte Miete zu ersparen. Bsp.weise aus einer Art Schadenminderheitspflicht oder so etwas (bin jurist. Laie)... |
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honsi2004 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.08.2005 Beiträge: 104
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Verfasst am: 24.08.05, 18:55 Titel: |
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Nein, er ist dazu nicht verpflichtet, du könntest selber einen suchen, der schon früher einziehen will, um Dir die doppelte Miete zu ersparen, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 24.08.05, 19:32 Titel: |
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Was Sie, im konstuierten Fall, tun können, wäre folgendes.
Sie reden mit dem Vermieter über das Problem und bieten ihm Ihre aktive Hilfe bei der Nachmietersuche an. z.B. sind Kleinanzeigen in der Sparte "Nachmieter gesucht" oftmals gravierend billiger als in der Abteilung "Vermietung". Sehr gut kommt auch ein ins Fenster gehängtes Schild, natürlich nur bei entsprechender Lage. Fragen Sie auch gleich welche Personengruppen Ihr Vermieter bevorzugt. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 25.08.05, 08:36 Titel: |
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chris501 hat folgendes geschrieben:: |
Meine Frage nun ist, ob der VM B dazu verpflichtet ist, bereits während der Kündigungsfrist von A sich bemühen muss einen Nachmieter zu finden, um dem A die doppelte Miete zu ersparen. Bsp.weise aus einer Art Schadenminderheitspflicht oder so etwas (bin jurist. Laie)... |
Dass eine Verpflichtung zur Schadensminderung setzt die Existenz eines Schadens voraus. Dies sollte auch für einen jurist. Laien noch nachvollziehbar sein. Im konkreten Fall geht es um Mietzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und damit nicht um einen Schaden, sondern ausschließlich um Vertragserfüllung. Daran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass die Vertragserfüllung für den Mieter mit Kosten verbunden ist.
Eine Verpflichtung des Vermieters zur Schadensminderung könnte nur bestehen, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung der Mietausfall vom gekündigten Mieter als Schadenersatz verlangt. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 25.08.05, 12:56 Titel: |
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Anders herum wird übrigens ein Schuh daraus: Der VM ist gerade nicht verpflichtet, vor dem Ende der Kündigungsfrist einen Nachmieter zu nehmen, und zwar auch nicht, wenn der M den Nachmieter heranschafft. |
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chris501 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25.08.05, 13:09 Titel: |
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Aha. OK. Schade zwar, aber naja.
Danke auf jeden Fall für die Antworten!
Gruß |
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