Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kenny735
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Lossburg

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:09    Titel: Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn wie in dem oben genannten Fall ein Schimmelbefall in einem Wohnraum auftritt. Ist dann eine Fristlose Kündigung möglich?
Die Belastung durch den Schimmel besteht schon seit Einzugsbeginn. Wurde auch schon zweimal mündlich reklamiert. Beide Male kam dan ein Maler der die schadhaften Stellen mit einem Antischimmelmittel behandelte. Das Problem trat bisher nur im Winter auf.
Nun aber jetzt auch im Sommer, zwar nicht so extrem wie im letzten Winter aber dennoch stark sichtbar. Vermutlich durch den häufigen Regen dieses Jahr.
Denn es hat sich kürzlich herrausgestellt, das auf der Höhe des Schimmelbefalls ein Riss in der Außenfassade ist.
Die große Schadhafte Stelle hat einen Gelblichen Schimmel die weiteren einen graugrünlichen und sind kleine 0.5 bis 1.5cm große Punkte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung?


Nein

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn Sie nachweisen können das Gefahr für Leib und Leben besteht. Die reine Behauptung bzw. Belegung durch "Experten" wie Mieterbund, gute Bekannte "die sich da auskennen" reicht nicht aus. Sie müssen dann schon ein, nicht billiges, Gutachten in Auftrag geben.

Und hören Sie bitte auf mündlich zu reklamieren. Dafür gibt es Einwurfeinschreiben o.ä.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gehts aber 'nur' um ein Zimmer.

Hier eine ausserordentliche durchzusetzen halte ich für nahezu unmöglich.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Hier gehts aber 'nur' um ein Zimmer.
Gruss det11


wie sollte man das verstehen? So ähnlich wie bisschen schwanger? Smilie Smilie Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Werner, nee.

das Zimmer könnte man absperren. Entsprechend die Miete anpassen.
Da sie anderen Zimmer i.O. sind, gibts halt mal keine ausserordentliche.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kenny735
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Lossburg

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi det11,
muss dich leider entäuschen durch den Riss in der Aussenfassade betrifft das leider nicht nur das Schlafzimmer sondern auch das Klo was daneben ist und im Winter auch die Küche. Ausserdem habe wir im Winter ständig kondenswasser an allen Festern in der Wohnung Speziell Schlafzimmer Küche Klo, aber auch die anderen Räume.
Trotz regelmäßigen lüftens nach vorgabe vom Vermieter.
Außerdem habe ich letztens erfahren, das kurz bevor wir letztes Jahr in die Wohnung eingezogen sind ein Wasserschaden im Oberen Stockwerk war. Worauf auch z.b. bei uns im Bad nun sich die Decke anfängt abzulösen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.