Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnungsübergabe ohne Protokoll - spätere Forderungen??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnungsübergabe ohne Protokoll - spätere Forderungen??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 08:25    Titel: Wohnungsübergabe ohne Protokoll - spätere Forderungen?? Antworten mit Zitat

hallo,

mieter hat zum 31. august gekündigt. zur wohnungsübergabe gibt es folgende mündliche absprache (mit zeugen von seiten des mieters):

1. mieter braucht ausser reinigung der wohnung nichts zu machen (also weder neu streichen noch sonstetwas)

2. mieter soll dann beim auszug einfach die schlüssel in den briefkasten der vermieterin werfen und dann sei die sache erledigt.

mieter hat wohnung gereinigt und schlüssel in den briefkasten geworfen.

meine frage:

falls vermieterin jetzt noch forderungen nachträglich geltend machen würde, dann hätte sie doch leider pech gehabt, oder?
es existiert kein abnahmeprotokoll und wenn sie freiwillig auf dieses verzichtet, dann verzichtet sie doch automatisch auf das recht, noch forderungen an den mieter zu stellen, oder sehe ich das falsch?

gruß!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach Auszug.
Hier verzichtet der Mieter, nicht der Vermieter Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

versteh ich nicht - wieso verzichtet der mieter??? Sehr glücklich

wie kann der vermieter schadensansprüche geltend machen ohne abnahmeprotokoll, in welchem evtl. schäden erfasst sind???
da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?... kann ich mir nicht vorstellen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

aurorashmi hat folgendes geschrieben::

da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?...


Und genau deshalb sollte der Mieter auf ein Übergabeprotokoll bestehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

aurorashmi hat folgendes geschrieben::
versteh ich nicht - wieso verzichtet der mieter??? Sehr glücklich

wie kann der vermieter schadensansprüche geltend machen ohne abnahmeprotokoll, in welchem evtl. schäden erfasst sind???
da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?... kann ich mir nicht vorstellen...


Der Vermieter hat dann alle Zeit (bis zu 6 Monate nach Auszug des Mieters) Schäden die z.b. nicht gleich zu erkennen sind und vom Mieter verursacht wurden , geltend zu machen. Daher wäre es für den Mieter auf jedenfall richtig ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Verzichtet der Mieter Traurig(( siehe oben. Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

so ein Abnahmeprotokoll MUSS aber der Vermieter nicht unterzeichnen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

... dann hat der mieter in diesem fall wohl leider einen grossen fehler gemacht...

wollen wir hoffen, dass nichts mehr kommt Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
so ein Abnahmeprotokoll MUSS aber der Vermieter nicht unterzeichnen, oder?


Nein, das kann auch ein vom Vermieter Bevollmächtigter tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!!


Naja, unter normalen Umständen wird sich am vereinbarten Übergabetermin wohl kaum ein Vermieter weigern, ein Protokoll zu unterschreiben.
Im Falle eines Falles empfiehlt es sich dennoch, einen Zeugen mitzunehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

In der oben genannten Aussage des Vermieters, "damit sei die Sache erledigt" liegt durchaus ein Verzicht, z.B. auf Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Was den Schadenersatz betrifft: Beweispflichtig ist der Vermieter. Wie soll er ohne Auszugsprotokoll nachweisen, daß der Mieter den Schaden angerichtet hat?

Bei diesem Sachverhalt wäre ich als Betroffener doch sehr entspannt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!!


stimmt, ist halt so. Niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Würde mich aber da sehr breit machen, das die Wohnung mangelfrei (schriftlich)zurückgegeben wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
In der oben genannten Aussage des Vermieters, "damit sei die Sache erledigt" liegt durchaus ein Verzicht, z.B. auf Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Was den Schadenersatz betrifft: Beweispflichtig ist der Vermieter. Wie soll er ohne Auszugsprotokoll nachweisen, daß der Mieter den Schaden angerichtet hat?

Bei diesem Sachverhalt wäre ich als Betroffener doch sehr entspannt.


Wie soll der Mieter beweisen das er den Schaden nicht angerichtet hat? Es liegt doch eher in der Sache, das der Mieter der die Wohnung benutzt hat einen Schaden verursacht hat, bestimmt nicht der Vermieter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mich nur wiederholen. Beweisen, wer den Schaden angerichtet hat, muß der Vermieter. Und wenn der Mieter bereits ausgezogen ist, kann genauso gut der Vermieter, der Nachmieter oder sonstwer den Schaden angerichtet haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.